Hallo zusammen,
erstmal ein Hallo in die Runde, da ich neu hier bin.
Wir sind leider auch in der unangenehmen Situation, dass wir eigentlich am 30.3. in die Schweiz gezogen wären mitsamt zwei Kindern. Arbeits- und Mietvertrag natürlich bereits seit Januar unterschrieben.
Nun haben wir folgende Aussage - wir können mit der Anmeldebestätigung unserer Gemeinde (im Original), Pässen, Kündigungsbestätigung der deutschen Wohnung und Mietvertrag der Neuen einreisen.
Mein Arbeitgeben in der Schweiz meint aber, dass ich ggf keine Arbeitserlaubnis erhalten würde, da dies ja zur Zeit ausgesetzt wird. Die Dame der Gemeinde meinte, dass sie das Risiko geringer einschätzt...
Nun mussten wir - immerhin Glück im Unglück - die Wohnung in D verlängern. Aber natürlich will auch der Vermiter in der CH sein Geld. WIe handhabt ihr das? Gilt da ggf irgnedetwas in Richtung höhere Gewalt? Da insb die CH nochmal doppelt so teuer wie die schon teure Münchner Miete ist, ist das für uns bei Wegfall meines Einkommens (in D zum 31.3. gekündigt) schon etwas zu viel des Guten.
Danke für Eure Erfahrungen und allen anderen viel Glück & bleibt gesund!