Erst einmal vielen herzlichen Dank fuer eure Zeit - ein wirklich tolles Forum hier!
Ich, Deutsche, arbeite in Muenchen, mein Mann, Spanier, in Zuerich. Wir ueberlegen uns nun, dass ich auch meinen Lebensschwerpunkt nach Zuerich verlege. Da ich in D fuer den oeffentlichen Dienst arbeite, werde ich laut Steueramt Zuerich auch nur in Deutschland versteuert werden, aber mein Gehalt wird bei der Festlegung des Steuersatzes meines Mannes als Einnahme im Ausland miteinbezogen werden.
Jetzt frage ich mich, ob das nicht sowieso der Fall waere, also selbst wenn ich in Deutschland wohnen bleiben wuerde? Oder aendert sich da etwas wenn ich zusaetzlich die B2 Aufenthaltsgenehmigung beantrage? Auch alle anderen Vermoegen ausserhalb von der Schweiz muessen eh bei der Steuererklaerung angegeben werden, oder?
Vielen herzlichen Dank euch!