Skip to main content

2014 Neuerungen

Veröffentlicht: 26. Dezember 2013

Am 1.Januar 2014 treten einige Neuerungen in der Schweiz in Kraft.

Strassenverkehr

Der zweite Teil des Verkehrssicherheitsprogramms „Via sicura“ wird umgesetzt. Ab dem 1.Januar 2014 gilt neu auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Fahrzeuge, die über ein Tagfahrlicht verfügen, haben dies einzuschalten, bei allen anderen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken rechnen.

Ebenso gilt neu ein Alkoholverbot für Berufsfahrer, Inhaber des Führerausweises auf Probe (Neulenker), Fahrschüler, Begleitpersonen bei Lernfahrten und Fahrlehrern. All diese Personengruppen dürfen maximal einen Blutalkoholwert von 0.1 Promille aufweisen. Für alle Fahrer gilt neu, wer mit mehr als 1.6 Promille Blutalkohol erwischt wird, muss seine Fahreignung durch einen Mediziner abklären lassen.

Neu müssen die Ordnungsbussen vom Fahrzeughalter übernommen werden, wenn der Fahrer nicht bekannt gegeben wird oder nicht mit einfachen Möglichkeiten ermittelt werden kann.

Quellensteuer

Ab Januar gelten für alle Kantone einheitliche Quellensteuertarife. Für die meisten Auswanderer ändert sich aber wenig, dennoch sollte man sich beim Kanton über die neuen Tarife informieren. Die Umstellung erfolgt automatisch.

Sozialplanpflicht

Bisher gab es in der Schweiz keine Pflicht für einen Sozialplan bei grösserem Stellenabbau. Um den Finanzheuschrecken vorzubeugen, gilt ab dem 1.Januar eine Sozialplanpflicht. Jedes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, das 30 Angestellte oder mehr entlassen will, muss einen Sozialplan aushandeln.

 

 


Teile diese Seite mit deinen Freunden