Kostenbeteiligung während der Schwangerschaft
Veröffentlicht: 31. März 2014
Die Regelung, dass Komplikationen während der Schwangerschaft als Krankheit zählen und damit der Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) unterliegen ist abgeschafft worden. Neu gilt seit dem 1. März 2014, dass Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt sich grundsätzlich nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen beteiligen müssen. Dies betrifft alle Krankheiten während dieser Zeit, egal ob diese direkt mit der Schwangerschaft zusammenhängen oder nicht.