Mietzinssenkung – Auch als Mieter vom fallenden Hypothekarzins profitieren
Wer schon etwas länger in der Schweiz in einer Mietwohnung wohnt sollte unbedingt einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. In diesem findet sich der zu Grunde gelegte Referenzzinssatz. Der aktuellen Referenzzinssatz wird auf der Webseite des Bundesamtes für Wohnungswesen veröffentlicht. Sollte der im Mietvertrag angegebene Zinssatz höher sein, kann ein Senkungsbegehren sinnvoll sein. Die meisten Vermieter vermindern den Mietzins leider nicht von sich aus. Das ist zwar nachvollziehbar, aber sehr schade für den Mieter. Da hilft leider nur selbst aktiv zu werden. Vorher sollte aber unbedingt geprüft werden ob ein Senkungsbegehren überhaupt zum Vorteil ist.
Berechnung – Wieviel Miete kann ich sparen?
Neben dem Zinssatz spielen auch Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung eine Rolle. Dies kann und wird der Vermieter mit verrechnen. Am einfachsten kann man die neue Miete mit dem Mietzinsrechner des Mieterinnen & Mieterverbands ausrechnen. Kommt bei der Berechnung eine bedeutend niedrigere Miete raus sollte ein Senkungsbegehren gestellt werden.
Wie muss ich vorgehen?
Das Senkungsbegehren sollte von allen Mitmietern, welche im Mietvertrag aufgeführt sind, unterschrieben werden und als Einschreiben versendet werden. Der Brief an den Vermieter sollte in etwa so aussehen:
Betreff: Mietzinsherabsetzungsbegehren / Mietobjekt
Sehr geehrte Damen und Herren
Dem Bundesamt für Wohnungswesen konnte ich entnehmen, dass der Referenzzinssatz für Hypotheken gesenkt wurde.
Ich bitte Sie daher höflich, meinen Nettomietzins auf den nächsten Kündigungstermin entsprechend herabzusetzen. Gleichzeitig bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung innert 30 Tagen.
Sollten Sie meinem Herabsetzungsbegehren nicht oder nur teilweise entsprechen, bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
[Name(n) und Unterschrift(en)]
Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Senkungsbegehrens muss der Vermieter eine Antwort geben. Es kann durchaus sein, dass er die Mietzinssenkung nicht oder nur zum Teil weitergibt.
Was muss ich tun, wenn meinem Begehren um Mietzinssenkung nicht nachgekommen wird?
Wenn man mit der Antwort des Vermieters nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Antwort bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Wohnbezirks ein Schlichtungsverfahren angestrebt werden. Keine Angst davor, dieser Weg ist kostenlos und das Amt für gewöhnlich hilfsbereit. Für den Fall, dass noch zusätzliche Beratung gewünscht ist, ist der Mieterinnen & Mieterverband eine gute Adresse. Der Mitgliedsbeitrag ist wesentlich günstiger als jeder Anwalt und die fachliche Beratung ist sehr gut.