Die Schweiz hat gewählt und es hat eine böse Überraschung gegeben. Die Masseneinwanderungsinitiative der SVP ist, gegen alle Prognosen, angenommen worden. Die Gegner müssen sich nun den Vorwurf gefallen lassen, dass sie einfach zu wenig Werbung für ihre Sache gemacht haben. Einzig die Initiativbefürworter haben kräftig die Werbetrommel gerührt. Wenn auch sehr knapp 50.3 % haben mit Ja gestimmt und 49.7 % mit Nein. Bis zum Schluss konnte man noch auf ein knappes Nein hoffen. Leider blieb es bei einem Ja. Was bedeutet das nun?
In jedem Fall eine Menge Arbeit für die Regierung, diese muss jetzt innerhalb von 3 Jahren einen konkreten Vorschlag ausarbeiten, wie die Initiative umgesetzt wird. Die Initiative sagt, dass die Einwanderung zukünftig über Kontingente geregelt wird. Diese wiedersprechen wiederum der Personenfreizügigkeit, wie sie aktuell mit EU gilt. Die EU-Kommission hat sich bereits kritisch dazu geäussert und sieht die Personenfreizügigkeit als ein Grundrecht an, welches nicht zu verhandeln ist. Sind nun die bilateralen Verträge in Gefahr? Wie sieht die Situation in Zukunft für uns Auswanderer aus? Dieses lässt sich im Moment noch nicht vorhersehen. Trotz des Schocks über das Ergebnis sehe ich aber dennoch positiv in die Zukunft. Ich denke die Schweizer Regierung wird einen guten Weg finden, wie man die Umsetzung der Initiative partnerschaftlich mit der EU lösen kann. Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Die Fabi-Vorlage für die Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur wurde wie erwartet angenommen. 62 % stimmten dafür und nur 38 % dagegen. In Zukunft wird der Betrieb, Unterhalt und Ausbau aus einem Topf von 5 Milliarden Franken pro Jahr finanziert. Bisher 4 Milliarden Franken. Die zusätzlichen Mittel werden durch höhere Ticket- und Abopreise, Begrenzung der Pendlerpauschale und Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.1 % zu Verfügung gestellt.
Die Volksinitiative zur Abtreibungsfinanzierung wurde klar mit 69.8 % abgelehnt, lediglich 30.2 % stimmten dafür. Damit werden auch in Zukunft die Kosten bei einer Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche von der Grundversicherung der Krankenkasse getragen.