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Die Auswahl des richtigen Kranken­versicherungs­modells

Veröffentlicht: 28. Juni 2022

Die schönsten Berge, klare Seen und Städte mit der höchsten Lebensqualität weltweit – die Schweiz bietet unzählige Gründe, warum es Auswanderer in dieses Land zieht. Doch dabei sind viele Aspekte zu beachten. Einer von ihnen ist die richtige Krankenversicherung – denn diese ist in der Schweiz Pflicht. Welche Modelle es gibt, worauf zu achten ist und was sich im Gegensatz zu Deutschland unterscheidet, das erklären die folgenden Zeilen.

Entscheidend für die Pflicht zur Krankenkasse ist der Wohnsitz

In der neuen Heimat braucht es eine Krankenversicherung – das ist Pflicht, auch wenn im alten Land noch ein Versicherungsschutz vorliegt. Denn das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass der Wohnsitz entscheidend ist: Wer in der Schweiz einen Wohnsitz hat, braucht daher eine Krankenversicherung. Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Krankenkassen jeden Antragssteller annehmen müssen.

Die Auswahl der Krankenkasse ist aber jedem selbst vorbehalten. In der Schweiz gibt es rund 160 verschiedene Krankenkassen. Im Grundmodell decken sie alle die gleichen Leistungen ab. Doch bei zusätzlichen Versicherungen und Prämien unterscheiden sich die Leistungen oft deutlich. Daher sollten Auswanderer Schweizer Krankenkassen genau vergleichen. Denn so lässt sich am einfachsten ein Überblick über verschiedene Grundversicherungsprämien, Zusatzleistungen und Co finden. Von Krankenkasse zu Krankenkasse gibt es auch bei der Grundversicherung verschiedene Modelle (z. B. Standard-Modell, Hausarzt-Modell, HMO-Modell, Telmed-Modell), die einen Vergleich lohnen!

Hinweis: Auswanderer haben nach der Einreise und Anmeldung in der Schweiz drei Monate Zeit, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dann sind sie auch rückwirkend ab dem Datum der Einreise versichert.

Das Schweizer Krankenkassenmodell: Grundversicherung und Zusätze

Grundlegend sollten Auswanderer wissen, dass das Schweizer Krankenkassenmodell einerseits die verpflichtende Grundversicherung beinhaltet, aber andererseits auch Zusatzversicherungen ermöglicht. Die Leistungen der Grundversicherung sind relativ überschaubar, daher lohnt sich der Blick immer über den Tellerrand hinaus.

Die Grundversicherung in der Schweiz

Alle Krankenkassen decken in der Schweiz mit der Grundversicherung die gleichen Leistungen ab. Generell ähneln die Leistungen denen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gesetz ist verankert, dass Kosten für Krankheit, Unfall und Mutterschaft übernommen werden. Bei Unfällen springt die Grundversicherung jedoch nur ein, wenn keine andere Versicherungsdeckung vorhanden ist. Auch Kosten für bestimmte Maßnahmen der medizinischen Prävention werden übernommen. Generell gilt, dass die Leistungen „wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen.

Dazu gehören beispielsweise auch:

  • Leistungen im Bereich der anthroposophischen Medizin, Arzneimitteltherapie sowie der traditionellen Chinesischen Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und Akupunktur-Behandlungen
  • Psychotherapie, die von Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden
  • Behandlungen beim Zahnarzt nur im Notfall
  • Behandlungen und Aufenthalt im Spital, wenn das Spital auf der Spitalliste des Wohnkantons steht
  • Präventive Maßnahmen nur, wenn sie von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und auf der Liste der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) stehen
  • alle ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft
  • Anspruch auf gleiche Leistungen in EU-/EFTA-Staaten

Trotzdem kann sich die Höhe der Versicherungsprämie von Kasse zu Kasse unterscheiden. Denn neben dem Standard-Modell gibt es in der Grundversicherung noch weitere Modelle, die durch den Verzicht beispielsweise bei der Arztwahl preisliche Vorteile bringen können.

Hausarzt-Modell

  • Verzicht auf die freie Arztwahl
  • außer bei Notfällen muss zunächst der Hausarzt aufgesucht werden
  • bis zu 20 Prozent Rabatt gegenüber dem Standard-Modell möglich

HMO-Modell

  • Verpflichtung, zunächst eine Praxis der Health Maintenance Organization (HMO) auszusuchen
  • außer bei Notfällen, gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung oder Augenarzt
  • bis zu 25 Prozent Rabatt gegenüber dem Standard-Modell möglich

Telmed-Modell

  • erst telefonische Beratung, dann ausgewählter Arztbesuch nach Entscheidung des medizinischen Personals
  • arbeitet sehr kostensparend
  • bis zu 20 Prozent Rabatt im Vergleich zum Standard-Modell

Hinweis: Die Leistungen müssen im gleichen Kanton erbracht werden, in dem der Wohnsitz liegt. Andernfalls übernimmt die Krankenkasse die Kosten eventuell nicht – Notfälle sind Ausnahmen!

Wann der Wechsel der Grundversicherung möglich ist

Hat man sich einmal für eine Krankenkasse entschieden, muss man jedoch nicht dort bleiben. Ein Wechsel der Grundversicherung ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Jedoch muss eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. In manchen Fällen ist auch ein Wechsel zum 1. Juli möglich, dann gilt jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten!

Zusatzversicherungen in der Schweiz

Wer mehr Leistungen in der Schweiz haben möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen. Das umfasst beispielsweise Zahnarztleistungen, Alternativmedizin, Brillen und Kontaktlinsen sowie der Wunsch nach einem Einzelzimmer beim Krankenhausaufenthalt. Hier unterscheiden sich die Leistungen der verschiedenen Versicherer deutlich – daher sollte unbedingt vorher genau verglichen werden.

Eine Pflicht zur Annahme eines Antragstellers gibt es im Gegensatz zur Grundversicherung bei der Zusatzversicherung nicht. Die Schweizer Krankenversicherer prüfen hier genau, vor allem den Gesundheitszustand. Daher ist es empfehlenswert, eine Zusatzversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Lediglich für werdende Mütter entfällt bei der vorgeburtlichen Anmeldung ein Gesundheitscheck.

Kosten und Co: Selbstbeteiligung und Franchise

Ein großer Unterschied zur deutschen Versicherung ist das Kostenmodell. In der Schweiz teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten nicht. Jeder Versicherte muss hier die Prämien selbst zahlen. Zudem müssen sich Versicherte an ihren Gesundheitskosten selbst beteiligen. Diese Kostenbeteiligung wird in der Schweiz Franchise genannt. Die Höhe des Franchise liegt zwischen 300 und 2500 Franken und legt fest, bis wann der Versicherte selbst zahlt und ab wann die Krankenkasse übernimmt.

Wer also ein Franchise von 300 Franken vereinbart und jährlich Kosten von 800 Franken hat, bekommt nur Leistungen im Wert von 500 Franken erstattet. Hinzu kommt auch eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent bei Behandlungs- und Medikamentenkosten – die jedoch mit maximal 700 Franken gedeckelt ist (bei Kindern 350 Franken). Auch ein Beitrag zu den Spitalkosten kann möglich sein (15 Franken pro Tag).

Die Höhe des Franchise unterschiedet sich je nach Wohnort, Arztmodell und Alter. Das Gehalt spielt hingegen in dem Alpenland keine Rolle. Zudem gibt es keine Familienversicherung – jeder muss einzeln eine Krankenversicherung abschließen. Für Kinder und Jugendliche gelten jedoch geringere Beitragssätze.

Achtung: Die verschiedenen Versicherer unterscheiden sich auch in Abrechnungssystem und Rückzahlungszeit.

Fazit: Der Vergleich ist wichtig!

Wer in der Schweiz wohnt, muss dort eine Krankenversicherung abschließen. Obwohl die Grundleistungen gleich sind, lohnt sich jedoch ein Vergleich. Denn unterschiedliche Modelle, verschiedene Franchise-Grenzen und auch Zusatzversicherungen können verschiedene Kosten verursachen. Durch die unterschiedlichen Angebote ist jedoch eine individuell angepasste Absicherung auch in der Schweiz möglich.

Angebote für die Schweizer Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht, trotz Karenzzeit gilt ab dem 1. Tag Beitragspflicht, daher sollte man mit dem Abschluss dieser Versicherung nicht abwarten. Versorgungslücken können über Zusatzversicherungen geschlossen werden. Ich helfe dir beim Finden des richtigen Versicherers. Ich leite deine Anfrage nur an die besten Anbieter weiter, damit diese dir ein Angebot erstellen und auf Wunsch offene Fragen beantworten können. Einfach Formular ausfüllen, Eckdaten festlegen und innerhalb von wenigen Tagen exklusive Angebote erhalten.

  • Unfalldeckung Nein: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wählt bei der Unfalldeckung bitte "Nein". Da man in diesem Fall automatisch über den Arbeitgeber gegen Unfall (UVG) versichert ist.
  • Unfalldeckung Ja: Alle Nichtberufstätigen, Selbständigerwerbende und Kinder müssen sich über eine private Unfallversicherung gegen Unfallrisiken versichern lassen. In diesem Fall bitte bei Unfalldeckung "Ja" wählen.
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