Welche Versicherungen brauche ich in der Schweiz?
Wer in die Schweiz auswandert, hat viele Pläne, Hoffnungen und möchte sich vielleicht sogar einen Traum erfüllen. Bei einer Auswanderung gibt es viel zu organisieren: Von einer neuen Wohnung über den Umzug bis hin zur Kündigung aller Verträge ist einiges zu erledigen, bis man Deutschland den Rücken kehren kann. Dennoch spielt das Thema Versicherungsschutz eine tragende Rolle, denn auch am neuen Wohnort kann es einmal zu Schwierigkeiten kommen.
Um welche Versicherungen sollte ich mich bereits im Vorfeld kümmern
Auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, zählt diese zu den Versicherungen, auf die man im eigenen Interesse nicht verzichten sollte. Aus diesem Grund sollten Auswanderer keinesfalls darauf verzichten. Den im Schadensfall, vor allem bei Personenschäden, kann es hier zu grossen Schadenssummen kommen, die einen völlig ruinieren können.
Wer mit Haustieren auswandert, sollte auch über Tierhalterhaftpflichtversicherung nachdenken. Bei kleineren Haustieren sind Schäden häufig, je nach Versicherung, bereits über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei grösseren Tieren, wie Hunde oder Pferden, ist diese Versicherung in vielen Kantonen ohnehin Pflicht.
Eine Hausratversicherung ist essentiell für Privatpersonen. Im Schadensfall kann es hier ebenfalls, wie bei der Haftpflichtversicherung, zu grossen Schäden kommen, die nicht mehr aus der eigenen Tasche bezahlt werden können. Zudem sind die Prämien für diese Art von Versicherungen recht günstig.
Mein Tipp: Es empfiehlt sich die Hausrat- und Haftpflichtversicherung kombiniert abzuschliessen. Dies kann, sobald die Wohnung organisiert ist, auch bereits von Deutschland aus organisiert werden.
Die Krankenversicherung - auch in der Schweiz eine Pflichtversicherung
Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Bereits ab dem 1. Tag gilt hier Versicherungspflicht. Man hat zwar bis zu 3 Monate Zeit sich für einen Anbieter zu entscheiden. Die Prämien müssen aber rückwirkend bezahlt werden.
Ausnahmen für die Krankenversicherungspflicht:
- Erwerbstätigkeit ausschliesslich in der EU/EFTA oder gleichzeitige Erwerbstätigkeit in der Schweiz, diese weniger als 25% ausmacht
- Rentenbezug aus der EU/EFTA und kein Rentenbezug aus der Schweiz
- Arbeitslosengeldbezug aus der EU/EFTA
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige dieser Personen, wenn sie entweder Anspruch auf Leistungsaushilfe haben oder über einen dem KVG gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige einer in der EU/EFTA versicherten Person im Allgemeinen, sofern sie Anspruch auf Leistungsaushilfe habe
Quelle: https://www.kvg.org/privatpersonen/versicherungspflicht/
Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz die Krankenversicherung Privatsache. Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht an den Beiträgen und die Abrechnung läuft auch nicht über die Gehaltsabrechnung.
Die Leistungen der Grundversicherungen sind gesetzlich genau festgelegt und bei jedem Anbieter gleich. Grosse Unterschiede tun sich aber bei den Zusatzversicherungen auf, die Leistungen unterscheiden sich hier zum Teil massiv.
Wer in Deutschland bisher privatversichert war und irgendwann vielleicht wieder in die alte Heimat zurückwandern möchte, kommt nicht mehr so leicht in die private Krankenversicherung zurück. Damit Komplikationen bei einer möglichen Rückkehr ausgeschlossen werden können, sollte bereits im Vorfeld mit seiner alten Krankenversicherung sprechen und sich umfassend informieren.
Welche Versicherungen kann ich vorerst weiterlaufen lassen
Bei der Risikolebensversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze Welt, allerdings nur über die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Aus diesem Grund lässt sich auch bei einer Auswanderung diese Versicherung fortführen. Sollte es dazu kommen, dass der Versicherte stirbt, kann die Versicherungssumme somit auch ohne Probleme ins Ausland erfolgen. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass der Empfänger die Risiken für die Überweisungen ins Ausland trägt. In diesem Fall, kann es sinnvoll sein, weiterhin sein deutsches Bankkonto zu behalten.
Wer in die Schweiz auswandert, nimmt meist sein Auto mit. Das Auto kann und muss während des Umzugs mit in die Schweiz eingeführt werden. Wer sein Auto länger als 6 Monate besitzt kann dieses steuerfrei, mit der Verlegung seines Wohnsitzes, einführen. Für die Ummeldung bleiben dann theoretisch bis zu 12 Monate Zeit. Vorausgesetzt die deutsche Fahrzeugversicherung macht hier mit. Im Vorfeld sollte daher unbedingt vorher mit der deutschen Versicherungsgesellschaft abgeklärt werden, ob und wie lange der Versicherungsschutz noch in der Schweiz gültig ist. Mit der Ummeldung des Autos muss dann eine Fahrzeugversicherung in der Schweiz abgeschlossen werden.
Fazit
Wer auswandern möchte, sollte sich vorher genug Zeit nehmen, um sich um seine Versicherungen zu kümmern. Denn ein umfassender Schutz ist nicht nur in Deutschland wichtig - sondern überall dort, wo man sich aufhält.