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Lohnabrechnung

Bei einem Jobangebot aus der Schweiz fällt einem häufig sofort der wesentlicher höhere Lohn auf. Eins vorweg, vor Abzügen vom Gehalt ist man auch in der schönen Schweiz nicht geschützt. Diese fallen aber wesentlich geringer aus, sodass wesentlich mehr Netto vom Bruttolohn bleibt. Die Berechnung des Nettolohns ist für Auswanderer für den Anfang nicht ganz einfach. Im folgenden Text erkläre ich welche Abzüge es gibt und wie zwei konkrete Beispiele in der Gehaltsabrechnung aussehen.

AHV - Alters und Hinterbliebenen­versicherung

Diese bildet die 1. Säule im Schweizer Rentensystem, die Einnahmen werden für die momentanen Rentner benötigt. Die minimale AHV-Rente beträgt 1'185 Franken und die Maximale Rente 2'370 Franken pro Monat. Für Ehepaare gilt zusätzlich eine Obergrenze von 3'555 Franken für die Summe beider Renten. Der Anteil für AHV/IV und EO beträgt insgesamt 5.125 % vom Bruttogehalt. (Stand 2019)

IV - Invaliden­versicherung

Mit dieser ist man für den Fall der Berufsunfähigkeit versichert.

EO - Erwerbs­ersatzordnung

Dieser Beitrag ist für Militär- und Zivildienstausfälle und den Mutterschaftsurlaub

ALV – Arbeitslosen­versicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist für den Fall, dass man gekündigt wird und arbeitslos ist. Man erhält bis zu 70 % des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt. Auch wenn man selbst kündigt, hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber es ist bei selbstverschuldetem Jobverlust mit Kürzungen der Gelder zu rechnen. Der Anteil beträgt 2.20% vom Bruttojahreslohn bis 148'200 Franken. Für die Lohnanteile über 148'200 werden nur noch 1 % fällig. Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen je die Hälfte der Beiträge. (Stand 2019)

NBUV – Nichtberufs­unfall­versicherung

Der Beitrag der NBUV ist der Eigenanteil für die Zeit ausserhalb der Arbeitszeit. Die NBUV springt bei Unfällen in der Freizeit ein. Diese Versicherung ist bei Unfällen sogar mehr wert als die normale Krankenversicherung. Da diese wesentlich mehr Leistung abdeckt. Sobald man mehr als 8 Stunden die Woche beschäftigt wird, ist man automatisch über den Arbeitgeber versichert. Wer weniger arbeitet oder selbstständig ist, muss diese Versicherung selbst bei der Krankenversicherung abschliessen. Der Anteil für UVG und NBUV ist von der Berufsgruppe abhänging und bewegt sich je nach Risiko zwischen 1.3 % bis maximal 3 % vom Bruttolohn. Der maximale versicherbare Lohn beträgt 126'000 Franken.

UVG - Unvall­versicherungs­gesetz

Absicherung für Betriebsunfälle und Arbeitskrankheiten. Taucht zusammen mit der NBUV auf der Abrechnung auf.

KTG – Kranken­tagegeld­versicherung

Bei einer Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall und Schwangerschaft) ist diese für die Lohnfortzahlung wichtig. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet diese abzuschliessen. Die Versicherung garantiert über das gesetzliche Minimum hinaus, die Lohnfortzahlung über eine bestimmte Zeit. In der Regel sind das 80% bei 720 Tagen. Über die genaue Regelung sollte man sich beim Arbeitgeber erkundigen. Der Anteil der Krankentagegeldversicherung beträgt meist zwischen 0.4 und 0.6 % vom Bruttolohn.

Pensionskasse

Die 2. Säule im Schweizer Rentensystem. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen meist zu gleichen Teilen in diese Vorsorge. Die Beitragshöhe richtigt sich nach dem Arbeitgeber und dem Alter. Unter 25 sind die Beiträge niedriger, da bei 17 - 24 Jährigen nur die Risiken für Invalidität und Tod abgesichert sind. Erst ab dem 25. Lebensjahr beinhalten die Beiträge die Altersversicherung. Der Mindestjahreslohn beträgt 21'150 Franken. (Stand 2019)

Kirchensteuer

Ist man Kirchenmitglied wird diese fällig und ist in der Quellensteuer enthalten.

Quellensteuer

Jeder ausländischer Arbeitnehmer ohne C-Ausweis ist Quellensteuerpflichtig. Die Steuer ist am besten mit der deutschen Lohnsteuer zu vergleichen und wird jeden Monat direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde weitergeleitet. Massgebend dafür ist der Wohnsitz, Status, Anzahl Kinder, Kirchenmitglied und die Einkommenshöhe, die Höhe der Quellensteuer wird von diesen Faktoren sehr stark beeinflusst.

Krankenversicherung

Diese taucht nicht in der Gehaltsabrechnung auf, der Arbeitgeber leistet dazu auch keine Beiträge. Jeder ist selbst für den Abschluss der Krankenversicherung und die Überweisung der Beiträge verantwortlich. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch (Pflicht).

Private Vorsorge

Diese bildet die 3. Säule in der Altersvorsorge und ist für einen persönlich gedacht. Bei Eintritt in die Rente kann das verzinste Kapital komplett bezogen werden oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Diese Rücklage kann auf Wunsch bereits vor dem Erreichen des Rentenalters, zum Beispiel für Wohneigentum, Gründung einer Selbstständigkeit oder bei Auswanderung ausgezahlt werden.

Lohnabrechnung Beispiele (Stand 2019)

Beispiel 1: Ledig, 35 Jahre, konfessionslos, keine Kinder, Wohnort Basel Stadt

  Beitrag Anteil
Bruttolohn 5'000.00 CHF  
AHV / IV / EO Beitrag 256.25 CHF 5.125 %
Arbeitslosenvers. 55.00 CHF 1.10 %
Nichtberufsunfallvers. 72.00 CHF 1.44 %
Krankentagegeldvers. 22.50 CHF 0.45 %
Pensionskasse 240.00 CHF 4.80 %
Quellensteuer 541.00 CHF 10.82 %
Nettolohn 3'813.25 CHF  

 

Beispiel 2: Verheiratet, 40 Jahre, Kirchenmitglied, 1 Kind, Wohnort Luzern

  Beitrag Anteil
Bruttolohn 6'000.00 CHF  
AHV / IV / EO Beitrag 307.50 CHF 5.125 %
Arbeitslosenvers. 66.00 CHF 1.10 %
Nichtberufsunfallvers. 86.40 CHF 1.44 %
Krankentagegeldvers. 27.00 CHF 0.45 %
Pensionskasse 311.20 CHF 5.19 %
Quellensteuer 304.20 CHF 5.07 %
Nettolohn 4'897.70 CHF  

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