Hallo zusammen!
Ich bin hier noch ganz neu und bin mir nicht sicher, ob diese Frage schonmal gestellt wurde, zumindest habe ich nichts in der Art gefunden:
Und zwar fange ich ab November an, in der Nähe von Basel im Krankenhaus zu arbeiten. Für die ersten zwei Monate habe ich ein Zimmer im Personalwohnheim (voll möbliert mit ausgestatteter Küche), sodass ich im Prinzip am 31.10. nur mit einem großen Koffer mit der Bahn (ich besitze kein Auto) in die Schweiz einreisen muss. Muss ich dann am Bahnhof mit meinem Koffer durch den Zoll gehen und diesen als Umzugsgut deklarieren? Da ich erst ca. ab Januar, wenn mein Freund nachkommt, in eine Wohnung ziehen werde, werde ich wohl das restliche Umzugsgut erst dann (bzw. nach und nach) in die Schweiz transportieren. Heißt das, dass ich Ende Oktober angeben muss, dass es sich nur um einen Teil der Umzugsgüter handelt?
Und ich möchte mich dann gleich am 31.10. beim Meldeamt melden. Muss man dort eine Bestätigung vom Zoll vorweisen? Oder könnte ich zum Beispiel erst, wenn ich im Januar mein restliches Zeugs umziehe, damit durch den Zoll gehen und am 31.10. ohne Zoll-Deklaration einreisen und mich melden?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eine Antwort, falls jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat!
Ganz liebe Grüße
Sabrina