Guten Tag und vielen Dank, dass Ihr dieses Forum auf die Beine gestellt habt.
Ich möchte eine Frage zum Fahren eines deutschen PKW stellen wenn man einen Wohnsitz in DE und CH hat.
Der PKW ist auf eine meiner Eltern angemeldet und ich habe eine Vollmacht, dass ich mit dem PKW im Ausland fahren darf
und den Nachweis mit Unterschrift, dass ich mindestens die letzten 6 Monate der Nutzer war
Nun habe ich einen Job ab Januar gefunden und auch schon eine Wohnung ab Ende November mit unterschriebenen Mietvertrag.
Der Umzug ist für Ende Dezember geplant und kurz vorher wollte ich das Auto als Umzugsgut einführen (Teilumzug),
da es noch einige Zeit dauert bis alle dafür benötigten Dokumente vorhanden sind.
Mache ich mich strafbar wenn ich vor dem Umzug mit dem Auto in die Schweiz fahre, beispielsweise zur Wohnungsübergabe ?
Weil durch den Mietvertrag hab ich ja eigendlich einen Wohnsitz in der Schweiz.
VG