Hallo Ihr lieben :-),
also ich bin nun soweit und habe alles was noch offen stand geregelt bekommen.
Nun ist es so, das ich mich gerne vor Ort in der CH umschauen möchte und mir dafür wenn möglich bis zu 3 Monate Zeit lassen mag.
Ich brauche keine Wohnung, da ich es mit einem Wohnmobil bestreiten möchte.
Benötige ich für diese 3 Monate nun eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ich vorerst noch keiner Arbeit nachgehe?
Ich geh davon aus, dass ein Job eher keine Probleme bereiten würde, doch wenn ich einen gefunden habe und einen fixen Zeitpunkt für einen Umzug habe, wie ist das mit dem Einführen von Fahrzeugen nun genau??Ich würde sehr gern mein Motorrad und einen von 2 PKW´S mitnehmen.Ich habe ein etwas betagteres Auto und einen etwas wertvolleren.
Nun die Frage:Wie wird die Einfuhr bemessen ...Zeitwert, oder Brutto-Neupreis? Die Frage stellt sich mir allein aus dem Grund, entweder in D veräußern und in CH einen Ersatz kaufen, oder eben Zollgebühren für die Einfuhr zu zahlen.
Wie verhält es sich, wenn ich in D im Jan.2018 ein Haus kaufen könnte und auch behalten mag mit dem Wohnsitz (was dann wiederum den Umzug betreffen würde)....bin grad total überfordert mit dem ganzen Zirkus Fragen über Fragen.....
aber ich will entschlossen umziehen!