Hallo,
ich wohne in meiner Eigentumswhg. in Grenznähe CH und habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in der Schweiz. Grenzgängerbewilligung liegt vor. Ich möchte in die Schweiz ziehen und habe nun kurzfristig eine Whg. in Basel zum 1.12. gemietet.
Meine jetzige Whg. werde ich im Dezember noch renovieren und kann sie hoffentlich ab 1.1.18 vermieten.
Kann ich mich in Basel zum 1.12. anmelden auch wenn ich noch nicht umgezogen bin oder ist es sinnvoller wenn ich mich erst per 1.1.2018 anmelde?
Ich denke eine Anmeldung mitten im Monat ist wegen der steuerlichen Abgrenzung schwierig oder?
Meinen definitiven Umzug habe ich auf Mitte Dezember geplant, bin allerdings flexibel.
Danke für Eure Hilfe. LG