Ich habe nun mehrfach gelesen das ich, wenn ich nach Eintritt in meinen Mutterschutz/Elternzeit in die Schweiz gehe, sowohl das Elterngeld aus DE beziehen kann, als auch in der Deutschen Krankenversicherung bleiben. Dies geht wohl so lange wie ich ein Angestelltenverhältnis habe. Kennst sich damit jemand aus?
Zahlt man in der Zeit 0 Beiträge und wird mein Mann dann steuerlich als Alleinverdiener betrachtet oder nicht?
Ich hoffe jemand kennt die Antworten!
Liebe Grüße Kathrin