Hallo zusammen,
Demnächst steht ein Wechsel meines Arbeitsplatzes von Zürich nach Luzern bevor. Als Mitarbeiter eines Spitals war es mir möglich, über drei Jahre in einer kleinen Dienstwohnung zu leben.
Mit der Kündigung meines Arbeitsvertrags endet auch das Mietverhältnis.
Eine neue, und - vor allem- grössere Wohnung ist gefunden. Meinen gesamten Hausstand konnte ich aus Platzgründen bisher nicht zügeln.
Jetzt wäre also eine gute Gelegenheit, meine bisher in Deutschland eingelagerten Gebrauchsgüter zu holen, und dieses Lager aufzulösen.
Jetzt kommt allerdings das, wovor es mir ein wenig graut.
Es hat lange gedauert, bis ich mir wirklich darüber klar war, einen vollständigen Umzug zu machen. Ich bin seit 2014 in der Schweiz.
Auf der Homepage der eidgenössischen Zollverwaltung fand ich bisher nur Aussagen wie:
>> Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.<<
(https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…html)17.12.2017 23:24Uhr
Meine Frage:
- Hat jemand hier auch schon so etwas erlebt?
- Wie sollte ich hier vorgehen?
- Wie lauten diese bestimmten Voraussetzungen, unter denen Umzugsgüter nach drei Jahren noch eingeführt werden können?
- Und wenn ich alles vermutlich verzollen muss. wie hoch kann man diese Gebühren in etwa beziffern?
danke im voraus.