Mein Mann bricht heute in die Schweiz auf und wird es wegen einer ungeplanten Verzögerung nicht zur Zollöffnungszeit schaffen.
Kann er das Auto auch morgen als Umzugsgut deklarieren oder gibt das Probleme?
Heute Einreise, Zoll zu....
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Hallo Kathrin
Leider sehe ich deinen Beitrag erst jetzt. Beim Umzug in die Schweiz gilt: "Die Veranlagung Ihres Umzugsgutes muss unbedingt während den Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen." Ich hätte an seiner Stelle in der Nähe der Grenze übernachtet und wäre am nächsten Tag während der Zollöffnungszeiten zur Grenze gefahren. Wie es jetzt weitergeht, ist schwer zu sagen, so ist das Vorgehen beim Umzug jedenfalls nicht gedacht. Ich würde an eurer Stelle die Zollstelle kontaktieren und über den Vorfall informieren, nur diese können euch einen vernünftigen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Kontaktinformationen zu den Zollstellen findest du hier: Dienststellenverzeichnis des Schweiz Zolls.
Schöne Grüsse und alles Gute
Maik