Hallo zusammen,
leider war ich schon Ewigkeiten nicht mehr hier im Forum, da mir die Arbeit in den letzten Monaten viel Zeit und Kraft geraubt hat.
Anyway, ich habe die Suchfunktion genutzt um Beiträge zum Thema Steuererklärung zu finden, aber leider nichts Passendes gefunden.
Folgende Situation:
- ich arbeite seit dem 01.05.2017 in der Schweiz (Kanton Basel-Stadt)
- von 01.01.2017 bis 30.04.2017 war ich in Deutschland beschäftigt und habe dort Steuern gezahlt
- vom 01.05.2017 bis 01.09.2017 habe ich ein möbliertes Appartement auf deutscher Seite bewohnt
- seit dem 01.09.2017 wohne ich in Basel
- ich bin momentan noch internationaler Wochenaufenthalter, d.h. ich habe weiterhin eine Grenzgängerbewilligung (das hängt hauptsächlich damit zusammen dass ich in Deutschland noch einen Wohnsitz brauchte wegen einer Baugenehmigung in meinem Heimatort)
Für die ersten vier Monate (Mai bis August) hat mein Arbeitgeber die ermäßigte Quellensteuer von 4.5% abgezogen.
Seit September wird mir die volle Quellensteuer abgezogen.
Ich habe bereits mit einem Anwalt vom Steuerbüro telefoniert bzgl der Steuern. Laut seiner Aussage gilt in meinem Fall die 60-Tage Regelung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Wenn man nachweislich mehr als 60 Tage in der Schweiz übernachtet hat (oder in meinem Fall 40 Tage - 8/12 von 60) fällt die Steuerhoheit dem Tätigkeitsstaat, also der Schweiz, zu. So weit, so gut.
Eine Steuererklärung in der Schweiz muss man erst ab einem Jahreseinkommen von 120.000 CHF machen. Unter dieser Grenze bin ich drunter.
Meine Frage: wird man automatisch vom Finanzamt hier angeschrieben und aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben? Falls nicht, kann man diese einfach selbst einreichen? Ich muss ja die Monate Mai bis September noch nachversteuern, d.h. die Differenz von ermäßigter zu voller Quellensteuer zahlen. Dies möchte ich auch machen, da sonst der deutsche Staat um die Ecke kommt und dafür Lohnsteuer sehen will.
Laut Aussage vom Anwalt werden sämtliche Einnahmen welche ich in der Schweiz gemacht habe über die 60-Tage Regelung versteuert.
Ich habe extra Rechnungen aufgehoben um die Anwesenheiten hier zu dokumentieren (für das deutsche Finanzamt).
Wäre toll wenn sich jemand von euch damit auskennt bzw schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
VG basileus