Hallo zusammen,
Nach vielem durchwühlen auf Zollseiten und KFZ-Stellen usw. habe ich jetzt folgendes Problem... ich bin derzeit noch wohnhaft in Deutschland und bekomme in ein paar Tagen einen Neuwagen. Soweit so gut, allerdings plane ich in naher Zukunft zu meiner Freundin in die Schweiz (Kanton St. Gallen) zu ziehen. Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, würden wenn ich ohne weiteres umziehe am Tag des Grenzübertritts die Autosteuer (4%) und die Mehrwehrtsteuer (8%) für den Wagen anfallen (plus diverse Gebühren von ca. 35 CHF).
Hierzu habe ich folgende Fragen:
- Kann ich die Verzollung auch im Falle einer Aufenthaltsbewilligung (B) um 2 Jahre "hinauszögern"? Und wenn ja, welcher Betrag wird dann nach 2 Jahren veranschlagt, wird der Kaufpreis veranschlagt oder der Zeitwert des Fahrzeugs?
- Da ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgebe, sprich mit in Deutschland abmelde kann ich mit dem bisherigen deutschen Kennzeichen nicht mehr weiterfahren weil kein Wohnsitz mehr in Deutschland mehr vorliegt. Heisst das ich brauche ein deutsches Ausfuhrkennzeichen oder kann ich das Auto dann zeitnah in der Schweiz anmelden mit Schweizer Kennzeichen obwohl ich die Verzollung ja "rausgezögert" habe?
- Wie sieht es mit der Mwst aus? In Deutschland habe ich ja dann bereits die Mwst für das Fahrzeug bezahlt, in der Schweiz würde ich ja wieder Mwst für das Fahrzeug bezahlen, soweit ich weiss gibts hier auch Gesetze, die eine Doppelversteuerung verhindern sollen, jedoch finde ich nichts was exakt auf meinen Sachverhalt zutrifft
Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung!