an alle die hier im Forum sind den wünsche ich ein gesundes neues Jahr 2018...
Ich bin neu hier Forum..
Und habe ein paar Fragen zur der Schweiz,
Ich bin seit Januar in der Schweiz habe ein festes Arbeitsverhältnis und die Bewilligung B habe ich auch bekommen..
Jetzt habe ich eine Frage mit meinen Auto
Ich weiss ich muss es anmelden beim Zoll und es als Übersiedlungsgut anmelden..
Habe auch viel gelesen mit den 6 Monaten muss es in meinen Besitz sein usw..usw..
Habe das Auto seit Anfang August letzten Jahres konnte es aber erst Ende August zulassen.. dank unserer schönen Zulassungsstelle, da es vorher keine Termine mehr gab ihn zuzulassen..
Meine Fragen..
1te Frage; das Auto ist ja keine 6 Monate auf mich zugelassen, was nun????
2te Frage; was passiert mit dem Auto wenn ich nicht bleibe oder die Probezeit nicht bestehe... und wieder zurück nach Deutschland gehe.???
3te Frage; da ich mein Führerschein sofort umschreiben lassen muss vor der ersten Fahrt... da ich beruflich hier als Lkw Chauffer tätig werde,
Und das Auto auch noch deutsche Kennzeichen besitzt und auch noch in Deutschland angemeldet ist..
4te Frage; Was passiert wenn ich mich dazu entscheide nach ein halben Jahr auf deutsche Seite zuziehen ins Grenzgebiet, und
Grenzgänger machen möchte.. mit dem Auto...
Da ich Freunde und Familie in Deutschland habe, wie einige hier denke ich mal..
5te Frage; Wenn ich ein Auto vom Freund, Kumpel in Deutschland mit deutschen Kennzeichen fahren möchte, aber Schweizer Führerausweiß besitze.. darf ich das oder muss ich was beachten..
Vielen Dank und liebe Grüße an alle hier..
Baluderbaer