Hallo ihr Lieben,
ich bin aktuell noch in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenschwester und werde diese im Sommer 2018 erfolgreich abschließen.
Danach möchte ich gerne für 3-6 Monate befristet in einem Spital in der Schweiz arbeiten und auch dort wohnen.
Ich habe mich schon ausführlich informiert und weiß, dass ich mein deutsches Examen durch das SRK genehmigen muss um dort arbeiten zu dürfen.
Gilt dies auch für einen Aufenthalt von unter 4 Monaten ?
Also muss ich generell im Vorfeld mein Examen genehmigen lassen oder gilt dies erst ab einer Zeit über 3-4 -Monaten ?
Danke und liebe Grüße