Ich habe eine Aufenthaltsbewilligung B für die Schweiz und damit einen Wohnsitz in der Schweiz, des weiteren einen aufrechten Hauptwohnsitz in Österreich. Ich bin seit Mitte Januar 2015 in der Schweiz gemeldet und habe daher 12 Monate Zeit dieses Problem zu lösen.
Das Schweizer Recht kennt keinen Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz.
Ich habe weiterhin einen Wohnsitz in Österreich, als selbstständigerwerbender Freiberufler und werde dort auch weiterhin einen wesentlichen Teil meiner Tätigkeit verrichten, da die Betriebsstätte in der Schweiz eine Zweit-Betriebsstätte ist. Ich werde aber mehr als 90 Tage pro Jahr in der Schweizer Praxis beruflich tätig sein.
Nun erfordert es das Schweizer Recht, dass ich meinen EU-Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein umtausche damit ich in der Schweiz registrierte Autos fahren darf. Nun wollen mir die Schweizer Behörden aber nur dann einen Schweizer Führerschein ausstellen, wenn ich meinen EU-Führerschein bei Ihnen abgebe!
Da ich aber weiter in Österreich ein auf mich registriertes Auto besitze und auch verpflichtet bin nur mit einem gültigen EU-Führerschein zu fahren, entsteht dadurch ein Problem.
Ich benötige daher beide Führerscheine. Die Behörden sagen dass sie den Führerschein an die ausstellende Behörde zurückschicken werden. Kann ich mir dann dort den Führerschein wieder abholen? Kann ich mir dann in Österreich den Führerschein wieder von den Behörden abholen, bzw. neu ausstellen lassen?
Wie soll ich vorgehen um dieses Problem zu lösen?