Hallo,
ich werde bald in Liechtenstein arbeiten und in der Schweiz wohnen.
Wenn ich in Deutschland arbeite und wohne, dann zahlt mein Arbeitgeber von meinem Bruttoeinkommen ja direkt einen Teil an den Staat, und ich bekomme nur mein Netto.
Ich habe gehört in der Schweiz (St. Gallen) ist das ein bisschen anders. Wie funktioniert das hier? Und muss ich auch eine Steuererklärung machen?
Mal angenommen ich verdiene 5.000 CHF/ Monat Brutto. Was zahlt mir der Arbeitgeber aus, und was muss ich für Versicherungen (z.B. KV ca. 250CHF) und Steuern zurücklegen?
Steuern zahlen als Neuankömmling in der Schweiz
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Hallo DoS912
Deine Konstellation kommt nicht so oft vor, aber wir hatten diese schon einmal im Forum: "In Liechtenstein arbeiten und in der Schweiz wohnen". Vielleicht hilft dir dies weiter.
Zu den Sozialabgaben in der Schweiz findest du hier weitere Infos: Lohnabrechnung Schweiz.
Schöne Grüsse
Maik -
Möchte zu diesem Thema (in LI arbeiten und CH wohnen als Ausländer (AT) ergänzend hinzufügen und gleichzeitig fragen:
Aufenthaltsbewilligung B habe ich mit Arbetisvertrag aus LI ohne Umstände in AR (Herisau) erhalten. Status: In der Schweiz ansässig ohne Erwerbstätigkeit => daher habe ich AV + Mietvertag (MV) von Freundin gebraucht, um Ausländerausweis B zu erhalten. MV musste nicht geändert werden! Schriftliche Bestätigung des Vermieters war ausreichend, dass ich einziehen bei ihr darf.
Bin auch voll steuerpflichtig in CH (dh. kein Quellensteuerabzug vom AG in LI).Habe nun erste Lohnabrechnung vom AG in LI erhalten.
Folgende Abzüge:
4.7 % AHV IV Abzug
0.5 % Arbeitslosenversicherung
0.9 PK Risiko + Verwaltung
4 % PK Altersvorsorge
0,54 % Krankentaggeldversicherung KTG
1,148 % Nichtbetriebsunfall+ mein AG in LI zahlt einen Krankenkassenbeitrag (freiwillig?) von ca 2 % des Bruttolohnes
Nun meine Fragen dazu:
1. Der Beitragssatz in die ALV ist in der Schweiz ja um eingiges höher. So viel ich weiss 2.2 % akuell. Bekomme ich, falls ich arbeitslos werde, trotzdem ein Arbeitslosengeld, das jenem in der Schweiz entspricht? Ein entsprechendes Gesetz (Abkommen) zw CH und LI gibt es ja, das gegenseitige Ansprüche bejaht: https://www.gesetze.li/konso/pdf/1980019000?version=1
2. Wofür sind die 0.9 %?
3. Wofür dient die KTG und gibt es die Abzüge auch in CH?
4. Kann mir irgendjemand sagen, ob die Abzüge in LI oder in CH höher sind?Danke euch und RIESEN DANK auch, dass es dieses Forum überhaupt gibt. Hat mir viel geholfen die letzten Monate - auch wenn man die Erfahrung immer selber machen muss und es in CH sehr viel vom Kanton abhängig ist, in dem man lebt und von den Beamten, mit denen man zu tun hat.
LG
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Zu 2.) Die Risikobeiträge an die Pensionskasse sind für Leistungen im Todesfall und Invalidität. Weitere Infos beispielsweise hier: https://www.123-pensionierung.ch/de/pensionskas…-pensionskasse/
Zu 3.) Krankentaggeld, sichert dein Einkommen wenn du länger krankheitsbedingt ausfällst. Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten hierfür.
Zu 4.) Kommt drauf an: Auf dein Alter, deinen Arbeitgeber etc...Aber ja, in der Schweiz wären die Abzüge etwas höher. AHV/IV sind derzeit 5,3%, ALV ist 1,1%, der Sparbeitrag für die Pensionskasse beträgt mindestens 7 % und steigt dann. Vor allem PK, NBU und KTG sind in der Regel abhängig vom Arbeitgeber. -
lieberjott hat das Meiste schon beantwortet, von daher von mir nur ein paar Anmerkungen
AHV/IV sowie ALV scheint in LI tatsächlich niedriger zu sein
4% PK sollte eigentlich höher sein aus meiner Sicht. Wenn du Jahrgang 1976 bist, wäre die gesetzliche Vorgabe eigentlich 15% vom versicherten Lohn (Alter 45-54 / du solltest schon als 45 zählen, auch wenn du erst 44 bist). Eventuell hat LI da aber andere Ansätze.
4% PK klingt für mich nach 40% Arbeitnehmer und 60% Arbeitgeber, bei 10% total vom versicherten Lohn.Der Anteile für KTG ist im normalen Rahmen, NBUV erscheint mir ein bisschen teuer, allerdings wäre es OK wenn du 100% davon bezahlst.
Die Antworten bezüglich Arbeitslosengeld kann ich dir leider nicht beantworten.
VG basileus