Hallo zusammen
Es wurde ja schon öfters berichtet, dass man trotz B-Bewilligung und Quellensteuer eine Steuererklärung abgeben kann - wenn es sich lohnt.
Jetzt habe ich mir mal den Spass gegönnt und versucht das ganze zu berechnen. Erschwerend kommt bei mir hinzu, dass ich im letzten Jahr in einen anderen Kanton gezügelt bin.
Laut meiner Berechnung würde ich auf eine Erstattung von rund 2000 CHF kommen. Bevor ich jetzt jedoch zu euphorisch werde, wollte ich meine Berechnungen mal vorstellen und Fragen (sofern das jemand beurteilen kann) ob ich richtig liege.
Die Beträge sind jetzt eher beliebig, da ich nicht mit meinem Gehalt hausieren möchten. Aber es geht ja auch nur um die allgemeine Berechnung
Steuerbares Gesamteinkommen: 80000
Wohnhaft im Kanton BE: 03.17 - 09.17 ==> steuerbares Einkommen in BE: 80 / 10 (Monate insgesamt in der Schweiz) * 7 (Monate in BE) = 56000
Wohnhaft im Kanton LU: 10.17 - 12.17 ==> steuerbares Einkommen in LU: 80 / 10 (Monate insgesamt in der Schweiz) * 3 (Monate in BE) = 24000
Ergebnis der Berechnung aus BE:
Bundessteuer: 1000
Kantonssteuer: 6000
Gemeindesteuer: 3000
Gesamtsteuer: 10000
Ergebnis der Berechnung aus LU:
Gesamtsteuer: 3000
Meine Berechnung der Steuern für die gesamten 10 Monate: Gesamtsteuern BE + Gesamtsteuern LU - einmalig Bundessteuer, da in beiden Berechnungen identisch enthalten) = 12000
Bezahlte Steuern lt. Lohnausweis: 14000
Muss ich evtl. noch 1 Monat Lohn aus Deutschland berücksichtigen? In Deutschland habe ich bereits den Lohnsteuerausgleich gemacht und bekomme dort auch etwa 1000 € zurück.
Wenn meine Berechnung so stimmt, würde ich dann eine Steuererklärung abgeben.
Ich weiss, dass ich dann jedes Jahr eine abgeben muss. Bin ich dann aber auch weiterhin Quellensteuerpflichtig oder werde ich direkt auf das Schweizer System umgestellt?
Danke für euer Feedback
LG
Oliver