Hallo zusammen.
Ich habe dazu im Internet verschiedene Meinungen gefunden deswegen frage ich hier nocheinmal nach.
In Deutschland ist es ja so, dass man nach der Geburt eines Kindes bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen darf und weiterhin eine Lohnfortzahlung bekommt.
Wenn mein Wohnistz aber in der Schweiz ist, ich aber in Deutschland angestellt bin??? Darf ich dann von dem deutschen Recht auf 3 Jahre Elternzeit Anspruch nehmen, oder gelten für mich schweizer Rechte? Nochmal zum Verständins: Wohnort Schweiz, Arbeitsort Deutschland. LG
Wie lange darf man Elternzeit nehmen, wenn man in Deutschland arbeitet, aber in der Schweiz wohnt?
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Soweit ich weiss, richtet sich die Elternzeit nach dem Arbeitsort, in deinem Fall also Deutschland. Schliesslich gilt für dich ja sonst auch deutsches Arbeitsrecht und nicht Schweizer Arbeitsrecht. Ich wüsste auch nicht warum dabei das Recht des Wohnortes eine Rolle spielen sollte.
Schöne Grüsse
Maik -
du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen nach deutschem Recht - dabei ist es egal wo du lebst. Elternzeit ist aber nicht bezahlt.
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Elterngeld ist etwas ganz anderes.
Du bekommst aber keine 3 Jahre Elterngeld sondern nur 14 Monate (Lebensmonate vom 1. Bis einschliesslich 14.)wenn ihr beide nehmt und 12 wenn nur einer nimmt. Und das sind Max. 67% vom Gehalt.
Und eigentlich ist die Voraussetzung für Elterngeld dass du gemeinsam mit dem Kind in D wohnst. Das dürfte also schwierig werden.
Achso ihr könnt das Elterngeld splitten dann gibt's 24 Monate Elterngeld aber eben jeden Monat nur die Hälfte.Gruss
Mimi -
"Elterngeld ist etwas ganz anderes.
Du bekommst aber keine 3 Jahre Elterngeld sondern nur 14 Monate
(Lebensmonate vom 1. Bis einschliesslich 14.)wenn ihr beide nehmt und 12
wenn nur einer nimmt. Und das sind Max. 67% vom Gehalt." --> Also so ist es in Deutschland, habe ich das jetzt richtig verstanden?"Achso ihr könnt das Elterngeld splitten dann gibt's 24 Monate Elterngeld aber eben jeden Monat nur die Hälfte." --> Das bezieht sich auch auf Deutschland?
Also es bezieht sich all das darauf, dass man mit dem Kind zusammen in Deutschland lebt?
Voraussetzung für Elterngeld ist, dass man mit dem Kind zusammen in Deutschland lebt.
Die Elternzeit von 3 Jahren (das der Arbeitsplatz einem 3 Jahre "freigehalten" wird) steht mit aber mit schweizer Wohnsitz und deutschen Arbeitgeber trotzdem zu, nur eben das Elterngeld nicht? Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Tut mir wirklich leid, dass ich so dumm frage, aber ich hab mich damit noch nie auseinander gesetzt.Gibt es den in der Schweiz dann irgendwelche anderen finanziellen Hilfen ala "Elterngeld in Deutschland" für mich mit schweizer Wohnsitz und deutschem Arbeitgeber?
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ja Elternzeit ist ortsunabhängig.
Elterngeld gibt's nur in Deutschland Lebens. Es gibt Ausnahmen- aber die Treffen auf dich nicht zu, soweit in das sehe (vom Arbeitgeber in die Schweiz entsandt z.b.).
Du müsstest dich aber einfach mal bei der elterngeldstelle informieren (in baden-wurttemberg ist es bspw. die landesbank)Nein in der Schweiz gibt es nichts vergleichbares.
Du hast hier nur etwas längeren nachberuflichen Mutterschaft (in D sind es ja 8 Wochen hier sind es 14 bis 16 wo Ben je nach Kanton und Arbeitgeber -dafür hast du keinen vor der Geburt) aber das trifft dich nicht da du in D arbeitest.
Ansonsten muss man es sich leisten können daheim zu bleiben wenn man hier lebt.
Gruss
MimiPS: falls jemand andere Infos hat bzgl. Alternativen in der Schweiz nur her damit
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Elternzeit drei Jahre, so lange kannst du in De versichert bleiben.
Hier Infos dazu...
Schwanger oder in Elternzeit auswandern -
Elternzeit drei Jahre, so lange kannst du in De versichert bleiben.
Hier Infos dazu...
Schwanger oder in Elternzeit auswandernWow Kat_hrin.... vielen lieben Dank. Du hast ja wie es aussieht einen Marathon an Informationen besorgen hinter dir. Hut ab.
Ich bin noch nicht schwanger, denoch ist die Familienplannung ja doch früher oder später geplant.
Wenn ich nochmal nachfragen darf....ob ich das jetzt so richtig verstanden habe....Mein Partner wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er hat eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und könnte sich theoretisch schon einbürgern lassen.
Ich würde zu ihm ziehen, meinen deutschen Arbeitgeber aber behalten.
Wenn ich dann mal schwanger werde, würde ich auch gerne meine deutschen Ärzte behalten (wohne ja direkt an der Grenze).
Die Elternzeit von 3 Jahren steht mit also zu und auch die Schwangerschaftsbetreuung kann ich in dem Fall in Deutschland machen lassen?
Außerdem würde mir auch dennoch Elterngeld zustehen?Das ist echt alles so schwierig und irgendwie kann da auch keiner richtg helfen bei den Ämtern/Infozentren.
LG -
Habe per Nachricht geantwortet. So lange du im deutschen Arbeitsverhältnis bist hast du zwölf Monate Anspruch auf Elterngeld.
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Hallo nochmal.
Ich hab mich jetzt dumm und dämlich gesucht im netz und irgendwie kann mir auch hier bei den Stellen keiner so richtig weiterhelfen. Alle haben Sie verschiedene Informationen.
Wenn ich nochmal aktualisieren darf:
Ich bin schwanger. Arbeite in einer Festanstellung. Lebe in Deutschland.
Mein Freund lebt in der Schweiz. Momentan auf Arbeitssuche.
Wie ist das den nun wenn ich zu ihm in die Schweiz ziehe? Steht mir das Elterngeld zu? Die Elternzeit von bis zu 3 Jahren steht mir zu, das habe ich hoffentlich richtig verstanden, aber das Elterngeld auch?
Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus?
Ich würde meinen deutschen Arbeitgeber natürlich behalten wollen und nach der Elternzeit weiter arbeiten. Mein Freund sucht sich natürlich was in der Schweiz.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Diese Grenzgänger-Info Stellen sind leider nur sehr nette Krankenversicherungsverkäufer und wissen sonst leider nicht viel dbzgl. -
Mit Schwangerschaft und Familie kenne ich mich leider nicht so gut aus. Dafür fehlen mir die eigenen Erfahrungen. Solange du in Deutschland angestellt bist, gilt auch weiterhin das deutsche Arbeitsgesetz. Sprich Elternzeit und Elterngeld. Mit Kindergeld bin ich etwas überfragt, müsste aber das deutsche Finanzamt beantworten können. Oder wer zahlt das Kindergeld normalerweise?
Schöne Grüsse
Maik