Hallo zusammen,
wir haben folgenden Fall:
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und meine Frau die von Weißrussland. Aktuell leben wir in Deutschland, aber mein Arbeitgeber - seit dem ich seit 2 Jahren beschäftigt bin - bietet mir eine Stelle in der Schweiz an.
Ich würde die B-Bewilligung bekommen und Sie dementsprechend auch bzw. Familienmitglied.
Sie ist die "Mutter eines deutschen Kindes", das heißt unser Kind würde natürlich mitgehen.
Aktuell hat Sie auf Visum für Deutschland mit dem Sie hier arbeiten darf, ohne Auflagen, Aufenthaltserlaubnis nach § 28. Abs 1. S. 1 Nr. 3.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/28.html
1. Darf Sie beim Zuzug in die Schweiz auch wieder uneingeschränkt arbeiten so wie in Deutschland, also 1:1 Übertragung des Aufenthaltserlaubnis?
Sie hat zudem schon mit dem Schweizer Konsulat telefoniert und ihr wurde am Telefon bestätigt, das 1:1 der gleiche Aufenthaltstitel übertragen wird,
was ich im Bezug auf die Arbeitserlaubnis nicht so ganz glauben kann.
2. Gibt es für Sie besondere Auflagen um z.b. eine selbstständige Tagesmutter zu sein (hat pädagogische Ausbildung / Studium in diesem Bereich)?
3. Wie stehen grundsätzlich die Chancen das Sie eine einfache Tätigkeit in Raum Zürich/Zug nachgehen kann?
Ich kenne natürlich den Arbeitgeber und habe schon einige Monate in der Schweiz gearbeitet, das heißt von meiner Seite sehe ich es machbar.
Eine starke Einschräkung ihrer Arbeitserlaubnis würde aber dazu führen, das ich eventuell auf das Angebot verzichten würde, weil mir es wichtig ist, das wir das Prinzip auf zwei Beinen stehen, auch wenn ich deutlich mehr verdiene, aber es würde einfach eine zu starke Abhängigkeit von meiner Arbeit fordern.
Vielen Dank für die Hilfe.