Meine Frau beginnt im September in der Schweiz zu arbeiten. Da unsere Tochter schon zu Schuljahresbeginn Anfang August umgeschult werden soll planen wir den Umzug im Juli.
Ich selbst bin noch bis Ende des Jahres beruflich an den bisherigen Wohnsitz gebunden.
Können wir getrennt voneinander, bzw. zeitlich versetzt in die Schweiz einwandern ? Was ist mit dem Umzugsgut ? Können wir dies ebenfalls getrennt angeben ?
Als Ehepaar zu verschiedenen Terminen auswandern
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Guten Morgen,
ja, getrennt einreisen geht! Haben mein Mann und ich auch so gemacht, ich habe damals Anfang September in der Schweiz angefangen zu arbeiten.
Er ist mit den Möbeln, Ende Oktober "nachgekommen".
Mit dem Umzugsgut würde ich es auf deine Frau laufen lassen, weil sie die erste ist, die Einwandert und dann den Rest als Teilumzug deklarieren.
Müsst nur am Anfang gleich die Liste machen, was alles mit soll, Auto(s) nicht vergessen anzugeben.Wünsche euch einen guten Start!
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Hallo Batschy,
vielen Dank! Ergibt aber folgendes Problem: Wenn ich den Teilumzug schon im Juli erkläre, zählt wohl das Umzugsdatum meiner Frau als Umzugsdatum.
Habe Anfang April ein neues Auto gekauft. April - Juli = weniger als 6 Monate -> kein Umzugsgut. Zum Zeitpunkt meines "Nachzuges" im November hätte ich das Auto schon 7 Monate könnte es also zollfrei einführen.
Gibt es eine Möglichkeit den Zoll zu vermeiden ? -
Hallo,
dann melde doch dein Auto erst im November als dein Umzugsgut an, dann ist der Zoll zufrieden.
Den Rest kann ja deine Frau aufführen, wenn sie ein älteres Auto hat, was sie mitnimmt, ist das ja kein Problem, das gleich zu machen.
Da du ja erst im November umziehst, ist es doch plausibel, dass du das Auto bis dahin in D noch brauchst, da du ja noch in
Deutschland wohnst. Damit ist das Problem Zoll rechtmässig umgangen.Grüsse
Beate -
Vielen Dank!
Dann geht es doch so, wie ich gehofft hatte Ich hatte befürchtet, dass man alles auf einmal deklarieren muss.