Hallo, also verstehe ich das richtig?
Ich darf 3 Monate nach dem Rückzug nach Deutschland nicht Arbeiten?
Ich bin noch bis zum 31.12 in der Schweiz Angestellt und gehe dann zurück, einen Job habe ich noch nicht.
Ich habe mit der PK von meinem Arbeitgeber gesprochen und die sagten mir, dass der Überobligatorische Teil im Januar auf ein Schweizer Konto meiner Wahl ausgezahlt wird. Der Obligatorische Teil wird auf ein von mir eröffnetes Freizügigkeitskonto überwiesen.
Ich habe hier auch einen Kollegen, der es auch so gemacht hat und im Anschluss sofort eine neue Arbeitsstelle hatte, der hatte keine Probleme deshalb.