Wir ziehen am 1.6. in die Schweiz und wollen uns dort zeitnah ein neues Auto kaufen. Nun ist die Frage ob wir meinen überhaupt noch als Umzugsgut anmelden sollten?
Option 1, wir können in gleich in Zahlung geben?!
Option 2, Verkauf in Deutschland.
Ford c Max 2008
Habe ich Nachteile wenn ich anmelde und dann in de verkaufe oder andersrum bei nicht Anmeldung mit der Inzahlungnahme?