Hallo,
ich habe eine Anstellung mit 24 Std/Woche (Mo. + Die) und überlege, was geschieht, wenn ich in D. oder der Schweiz etwas hinzuverdiene.
Mein künfitger AG meint, wenn ich in D. selbständig hinzuverdiene, wäre ich versicherungstechnisch dem Staat unterstellt, wo ich angestellt arbeite, also der SChweiz. ?
Ich und die TK... sind noch am REcherchieren, freue mich sehr über baldige Hilfe!
Danke.
Martina
Grenzgänger (oder+++ später Zuzüglerin?) angestellt in der Schweiz (24h) + selbständige Tätigkeit in D./CH
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Hallo Martina
Darf ich fragen womit du etwas hinzuverdienst? Resultiert die selbständige Tätigkeit aus einer eigenen Firma? Wenn ja, wo hat die selbstständige Firma ihren Sitz?
Gruss Maik
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Hallo Maik,
vielen Dank schon mal.
In Deutschland war das soweit offiziell eine freiberuflich selbständige Tätigkeit, kein Gewerbe, keine Angestellten, mit Adresse in Stuttgart: Beratung/Coaching im Zusammenhang mit Kindern, auch mit Dolmetschen für "Zuzügler" aus Großbritannien...
KKV:
Ich habe jetzt schon mit einem VErsicherungsbüro gesprochen, wo man mir eine günstige Grenzgänger-Offerte versprochen hat: volle Leistungen, mit ZA in D, eingeschränkte Leistungen in CH, 300 Sfr Selbstbehalt) für unter 300 EUR/Mon. - da dürfte ich anscheinend bis zu 25% des Schweizer Jahresgehalts in D. hinzuverdienen.
Man hat mir diesen Link geschickt, dieses Detail habe ich aber noch nicht gefunden:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/FAQ/FAQ.htm
Zu der Möglichkeit in der Schweiz Geld dazuzuverdienen: Gewerbeanmeldung sei, hat der Makler gemeint, für Grenzgänger wohl sehr schwierig, ist ja aber auch nicht geplant.
Wie das wohl gesehen wird, wenn ich beispielsweise einfach stundenweise ein Kind betreuen würde?
Der AG muss mit der zusätzlichen Tätigkeit einverstanden sein, ist auch informiert.... Nun finde ich sleber noch mehr Infos, auch zur Steuer...
"Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit können allerdings grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, aus dem jene herrühren."
Vielleicht braucht sich bei diesem Wetter erst mal niemand mehr bemühen.Grüsse
Martina -
Hallo,
ich bin jetzt doch nicht weiter fündig geworden und will abwarten, was denn in meiner Bewilligung steht wenn ich sie dann, so Gott will, habe. Falls jemand einen Hinweis oder Erfahrung hat, höre ich gern davon.
Martina -
Dank für die Informationen und den Link. Hilft auch denen weiter, die hier nur mitlesen.
Klingt plausibel und würde ich auch so sehen. Für die Nebentätigkeit wird die Einkommenssteuer in dem Staat fällig werden, wo sie verdient wird. Für die Nebentätigkeit in Deutschland wird also Einkommenssteuer nur in Deutschland fällig. Für deine Grenzgängertätigkeit zahlst du in der Schweiz Quellensteuer + Einkommenssteuer in Deutschland.
Babysitten als Nebenverdienst sollte kein Problem werden. Wenn du weniger als 2400 Franken damit im Jahr verdienst muss dafür auch kein Gewerbe angemeldet werden. Damit geht es auch als Grenzgänger. Du solltest dann aber auch eine Steuererklärung in der Schweiz machen, damit dieser Nebenverdienst auch in der Schweiz versteuert wird.
Ich hoffe es klingt nicht zu verwirrend, aber das sind Steuern und Grenzgängerregelungen leider immer.
Schöne Grüsse
Maik