Hallo liebe User
Ich habe folgende Situation.
Zurzeit arbeite und lebe ich in Luxemburg bei einem luxemburger Unternehmen.
Jedoch habe ich ein Angebot zu einer Festanstellung von einer Schweizer Firma bekommen.
Diese Stelle ist mit vielen Reisen verbunden so dass ich eher selten (2 bis 4 Tage pro Monat) in der Schweiz wäre. Die anderen Tage wäre eher in Luxemburg
respektiv irgendwo in der Welt.
Daher würde ich ungern meinen luxemburger Wohnsitz aufgegeben wo auch meine Frau (nicht berufstätig) und meine Tochter (Schülerin) leben.
Hat jemand Erfahrung was dies bedeutet in Sachen : Besteuerung, Doppelbesteuereung, Krankenkasse, Pensionskasse, usw ausgegehend von einem Schweizer Bruttolohn X ?
Gibt es eventuell Hürden die mir hier im Weg stehen können die ich aber bis jetzt noch nicht gesehen habe ?
Vielen Dank im Voraus
Pat
Luxemburger arbeitet in der Schweiz, Wohnsitz bleibt in Luxemburg
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Hallo Pat
Wenn ich das richtig sehe, wirst du auch nicht wirklich in der Schweiz wohnen und wärst damit als Grenzgänger in der Schweiz tätig. Zwischen Luxemburg und der Schweiz wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Damit würdest du in der Schweiz eine verminderte Quellensteuer für Grenzgänger zahlen und dein Einkommen in Luxemburg versteuern. Die bereits in der Schweiz bezahlte Quellensteuer würde dann in Luxemburg angerechnet werden.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo Maik
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst du mir auch noch etwas zur Krankenversicherung sagen ? Ich denke ja mal dass ich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen muss und meine Frau und mein Kind sind über diese abgedeckt.
Stellt dies dann ein Problem dass wir trotzdem zu 99% aller Fälle den Krankendienst in Luxemburg in Anspruch nehmen oder bestünde auch die Möglichkeit mich bei einer luxemburger Krankenkasse zu versichern ?
Liebe Grüsse aus Luxemburg
Pat -
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung, jeder muss einzeln versichert werden.
Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht ein Versicherungswahlrecht, wonach die Möglichkeit existiert,
sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen.Ob das für Luxemburg auch gilt kann ich leider nicht beantworten. Evtl. bekommst du beim zuständigen Migrationsamt darauf eine Antwort.
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Perfekt. Vielen Dank. Ich frage dann mal hier bei der lokalen Krankenkasse nach wie das ablaufen könnte.