hallo guten morgen zusammen,
ich möchte demnächst in der Schweiz arbeiten und bin im Grunde momentan mit der steuerrechtlichen und Wohnsitz entscheidenden Frage überfordert. Da ich erstmal über eine Zeitarbeitsfirma also temporär Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt suche, lese ich immer das die Zeitarbeitsfirmen eine Unterkunft besorgen. Soweit so gut. Für den Anfang ja auch sinvoll. Wie verhält es sich in dieser Situation ? Bin ich in dem Moment Grenzgänger "G", da ich noch in Deutschland gemeldet bin und auch mein Wohnsitz hier habe ? Meine Überlegung ist in der Schweiz zu arbeiten und anstatt eines Zimmers, eine Wohnung zu mieten. Dann wäre ich Aufenthaltler "B" !? mit Erstwohnsitz in der Schweiz und könnte meine Wohnung in Deutschland als Zweitwohnsitz behalten !?.
MfG Tom