Hallo liebes Forum,
Nachdem meine Partnerin im Grenzgänger Sub-Forum schon eine Frage gestellt hat, hätte ich auch noch eine kleine Frage. Ich habe bereits im viel recherchiert, habe aber widersprüchliche Angaben erhalten.
Kurzform: Kann ich Waren aus der EU (in die Schweiz) ausführen, wenn ich weiterhin einen deutschen Wohnsitz, meinen Lebensmittelpunkt und (Haput-)Wohnsitz in der Schweiz habe?
Langform: Ich besitze die Aufenthaltsbewilligung B mit Wohnsitz und Arbeitsstätte in der Schweiz. Weiterhin habe ich einen Wohnsitz bei meinen Eltern in D, den ich gerne behalten würde. Ich besitze also einen dt Reisepass mit dt. Adresse sowie eine Aufenthaltsbewilligung B. Kann ich damit Waren beim Zoll ausführen und mir die MwSt. erstatten lassen?
Es heißt ja oft, wann benötige den Reisepass mit schweizer Adresse. Im Nachbarforum "Hallo-Schweiz" (LINK). Hier gibt ein User an, im Hauptzollamt in Singen angerufen zu haben und folgende Informationen bekommen zu haben (Stand 02/2017)
Das ging jetzt schnell. Auskunft vom Zollamt Singen: Bei Wohnsitz Schweiz und Aufenthaltsbewilligung B ist die Ansässigkeit in der Schweiz für den deutschen Zoll gegeben. Ein weiterer Wohnsitz in D würde dem nicht entgegen stehen. [...]
Wie sieht das in der Praxis aus? Wird in der Regel vom deutschen Zoll der Ausländerausweis B akkzeptiert oder gibt es da regelmäßig "Stress"? Ich kann mich natürlich nochmals direkt beim Hauptzollamt erkundigen, aber was habe ich von der Aussage wenn es der Zollbeamte vor Ort dann doch anders handhabt. Deswegen würde mich eure real-life Erfahrungen interessieren.
Vielen Dank für eure Hilfe!