Hallo zusammen
Momentan besitze ich den Grenzgänger-Status und pendle somit jeden Tag von meinem Wohnort in DE zum Arbeitsort in CH.
Ich spiele momentan mit dem Gedanken eine 1-Zimmer Wohnung in meinem Arbeitsort in der Schweiz zu nehmen und wäre froh wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet
Hier die Fakten:
- Ich bin verheiratet und besitze ein Haus in DE direkt an der Grenze.
- Meine Frau wird weiterhin ihren Wohnsitz in DE behalten.
- Ich möchte gerne in CH eine Wohnung nehmen, da ich dort arbeite und mir der tägliche Arbeitsweg zu stressig ist. Der Arbeitsweg beträgt mit dem Auto ca. 40 km ein Weg. Mit dem öV wäre die benötigte Zeit je nach Verbindung ca. 1,5 Stunden ein Weg.
- Aus Sicht meines Arbeitgebers ist die Wohnung in Aarau keine Pflicht, sondern nur aufrund meiner persönlichen Entscheidung.
Frage:
- Die Wohnung in CH macht natürlich nur Sinn wenn ich voll umfänglich in CH besteuert werde. Soweit ich weiss gibt es zwei Optionen für mich. Entweder als internationaler Wochenaufenthalter oder mit Niederlassungsbewilligung. Bei Niederlassungsbewilligung müsste ich mich wohl in DE offiziell abmelden.
- Was wäre für mich die beste Lösung? Ich werde natürlich manchmal zu meiner Frau in unser Haus fahren. Was muss man tuen um als Wochenaufenthalter beim deutschen Finanzamt anerkannt zu werden? Wie beweisst man das man min. 60 Tage keine Rückkehr nach DE hatte obwohl man keine Bestätigung vom Arbeitgeber vorlegen kann und die Entfernung zwischen Haus in DE und Arbeitsort <100 km ist?
- Wenn die 60 Tage Regelung nicht zieht, würde dann die Niederlassungsbewilligung inkl. Abmeldung in DE helfen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Licht ins Dunkle bringen
Vielen Dank schon mal.
Gruss
Spitzbueb