Hey Jonasinho
Du meldest Dich für Deine Bewilligung an und sagst das Du Konfessionslos bist. Dafür musst Du in Deutschland nicht einmal austreten.
Hey Jonasinho
Du meldest Dich für Deine Bewilligung an und sagst das Du Konfessionslos bist. Dafür musst Du in Deutschland nicht einmal austreten.
Hm, mein Arbeitgeber in spe hat die Bewilligung für mich gestempelt und wollte das "für mich regeln", Konfession war da meine ich nicht gefragt? Sorry für die Verwirrung. Was muss ich dann nach Ankunft in der Schweiz überhaupt noch tun ausser auf der Gemeinde melden bzw. wo melde ich mich konfessionslos? Ich arbeite in Sankt Gallen, die Wohnung ist aber in Appenzell AR. ..
Anmelden musst du dich auf deiner Wohngemeinde, also in dem Fall auf dem Bürgeramt Appenzell AR.
Und eine Krankenversicherung MUSST Du abschließen/ nachweisen.
Alles andere ist optional, wie z.b. Handy-Vertrag, Festnetz/Internet/TV, Schweizer Bankkonto, Haftpflicht, Hausratsversicherung... es geht auch ohne, vereinfacht das Leben aber sehr
Dank eurer Hilfe habe ich soweit alles erledigt - noch eine rage für die Zukunft.
Für das Jahr 2018 würde ich gerne in 2019 eine Steuerklärung machen, da ich da viel Geld zurückbekommen sollte - was muss ich da beachten, wenn ich Selbige erstelle? Einfach meine dann "alten" Deutschen Steuernummern verwenden?!
Hoi Jonasinho
Du kannst (wenn du in Deutschland für das Jahr 2018 alles soweit erledigt hast) die Steuererklärung schon vorab einreichen, dann geht es nachher mit der Rückzahlung auch schneller, weil nach Eingang bearbeitet wird.
Zumindest haben wir das im letzten Deutschland-Jahr so gemacht. Und selbstverständlich gibst du die deutschen Nummern an, mit den Schweizer Nummern haben die ja nichts zu tun.
Viel Erfolg
Kerstin
Du brauchst für die deutsche Steuererklärung aber noch den Jahreslohnausweis, welchen die meisten Arbeitgeber im Normalfall erst im Januar zuschicken. Eventuell kannst du das aber schon vorab anfordern.
In der Schweiz bekommst du eine neue Steuernummer. Wichtig wäre noch, dass die reguläre Steuererklärung in der Schweiz bis Ende März des Folgejahres (also März 2019 für 2018) gemacht werden muss.
Da du aber am Anfang eh Quellensteuer bezahlst, musst du in der Schweiz gar keine Steuererklärung machen (falls dein Einkommen unter CHF 120'000 liegt).
VG basileus
Danke nochmals! Habe noch mein Aktiendpot, muss mich noch genau erkundigen, wie das dann mit der Versteuerung der Dividenden ist...
Wenn man hohe Fahrtkosten hat und vor allem 3a-Vorsorge macht lohnt sich bei der Quellensteuer die Steuererklärung auch unter 120.000 CHF, da man das gut absetzen kann.
So Freunde, jetzt hoffe ich alles zusammen zu haben und ziehe am 6.Januar rüber.
Eine letzte Frage: Ich gehe ja in die Ostschweiz und stamme selbst aus Südbaden, wo wir auch einen recht breiten Dialekt haben. Soll ich den in der Schweiz auspacken oder - wie mit meiner Frau, die aus Flensburg kommt - hochdeutsch sprechen?
Tendiere zum Dialekt, sind beides alemannsiche Dialekte und klingen nicht unähnlich, könnte bei den Kollegen vielleicht besser ankommen.
Was meint ihr?
mein Schweizer Freund sagt:allemannisch.komm gut rein ins 2019.
Honigbiene
Danke und frohes neues Jahr!
Jetzt habe ich doch noch eine Frage: Ich wollte eigentlich am Sonntag umziehen und mein Auto dort als Übersiedlungsgut beim Zollamt Bargen Schaffhausen deklarieren. Nun sehe ich mit Schrecken, dass die Sonntag gar nicht offen haben. Oder sehe ich das falsch?
Wie genau gehe ich da vor? Zwei Mal anfahren (deutsche und Schweizer Seite, Formular 18.44 habe ich bereits ausgefüllt) oder nur auf der Schweizer Seite? Wo genau muss ich mich da melden? Und haben die alle wirklich nur werktags offen?
Nochmals vielen Dank!
Hast Du hier schon nachgeschaut?
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/s…nststellen.html
Ich kann Dir nur raten Dich genauestens über die Zollformalitäten zu informieren. Zollvergehen werden stark gebüsst. Also nicht einfach mal reinfahren und dann später sich ne` Geschichte ausdenken. Da kennen die kein Pardon. Ich hatte so meine Erfahrungen mit der Zollstelle Rheinfelden. Die haben mir gnadenlos 750,- CHF abgeknöpft wegen Überladung meines Transporters.
Viel Erfolg!
Also den kompletten Umzug inkl. Auto würde ich am besten während der Öffnungszeiten vornehmen. Hier wird auch ganz klar überall online hingewiesen, dass man das beachten muss. Die Öffnungszeiten sind von Zollstelle zu Zollstelle verschieden, aber die größeren sind auch Samstags geöffnet (z.B. Waldshut-Tiengen).
Schaffhausen-Thayngen hat Samstags von 08:00-12:00 geöffnet:
https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/s…nststellen.html
So müsstest Du Deinen Umzug nur um einen Tag vorziehen!
Ansonsten müsstest Du die Einfuhr beim Grenzwächter registrieren und im Nachhinein bei einer Zollstelle offiziell bearbeiten lassen, wobei Du hier, meines Wissens nach, alle eingeführten Waren mit dabei haben müsstest. Sprich Du könntest gar nicht auspacken und am besten den Transporter auch gar nicht erst entladen...
Also wirklich am besten zu den Öffnungszeiten einreisen!!