Hallo zusammen, ich bin neu hier und begrüsse euch alle herzlich.
Ich habe zwei wohnsitze DE und der CH, meine familia frau und kindern sind in DE.
Ich bin am verzweifeln und zwar ich habe für meine auto Bewilligung für zwei jahre, wurde an der Grenze (BASEL) angehalten. Ich habe immer noch meine D Führerausweis und ich wurde dafür eine Strafverfahren eingeleitet. Habe ich was falsch gemacht ?
Ich habe hier in der forum das gelesen und es betriff mich und jetz Busse
Es ist eh nicht möglich eigene Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen mit einem deutschen Führerschein zu führen. Andersrum ist es auch nicht möglich ein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen mit einem Schweizer Führerausweis zu führen.
Wie soll ich jetz reagieren, habe 10 tage zeit schriftlich wiederspruch einzulegen.
Wer hat eine gute idee. Danke im voraus
Strafbefehl
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Hallo Asaomo
Grundlegend ist es so, dass du bis zu einem Jahr Zeit hast deinen Führerschein umzuschreiben. Danach ist der Führerschein für die Schweizer Behörden ungültig und ist für Sie, als ob du ohne Führerschein gefahren bist. Ob du eine Bewilligung über zwei Jahre für dein Auto hast, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Bist du bereits länger als ein Jahr in der Schweiz? Was wird dir genau vorgeworfen?
Schöne Grüsse
Maik -
Danke Maik für deine antwort,
Ja ich bin seit 2012 dec in der Schweiz.
Vorgeworfen das ich seit dem 03. dec. 2012 in der Schweiz wohnte und bis 07. Jan.2018 als eine Fahrer mit PKW an die DE-CH Grenze lenkte, ohne meine DE Führerschein innerhalb von 12 Monaten ein Schweizerischen Ausweis zu erwerben. CHF 310 Busse.
Was mich wundert ist dass jedes mal bei Bewilligung ausstellung haben die meine D Führerschein kopiert ohne probleme -
Hallo asaomo,
über welche Bewilligung sprichst du in deinem letzten Satz?
Ich gehe davon aus dass du dich am 03.12.2012 entweder in deiner Gemeinde angemeldet bzw am Zoll die Einreisepapiere vorgelegt hast.
Damit hattest du ein Jahr Zeit deinen deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis umzuschreiben.
Welchen Aufenthaltsstatus hast du denn in der Schweiz? B-, C- oder G-Bewilligung?VG basileus
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Ja, die Bewilligung wäre noch nicht ganz unwichtig. Bei welcher Bewilligung haben Sie deinen Führerschein den jedes Mal kopiert? Irgendwie schaue ich bei deinen Angaben nicht ganz durch. Anmeldung in der Schweiz 2012, Bewilligung für das Auto für 2 Jahre: Dann hättest du ja bis spätestens 2014 auch dein Auto einführen oder zurückführen müssen oder verstehe ich da etwas falsch?
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo asaomo,
über welche Bewilligung sprichst du in deinem letzten Satz?
Ich gehe davon aus dass du dich am 03.12.2012 entweder in deiner Gemeinde angemeldet bzw am Zoll die Einreisepapiere vorgelegt hast.
Damit hattest du ein Jahr Zeit deinen deutschen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis umzuschreiben.
Welchen Aufenthaltsstatus hast du denn in der Schweiz? B-, C- oder G-Bewilligung?VG basileus
Hallo Basileus und Maik
Entschuldigung für meine späte Antwort, ich war am Wochenende in DE. Also ich hab´seit dec. 2012 immer Formblatt 15.30 für eine Bewilligung ein unverzolltes Fahrzeug zu verwenden in der Schweiz ausgefüllt...also um auto mit deutsche Kennzeichen weiter zu fahren....(Hab´ich in meine letzen satz gemeint). Alles hat gut gelaufen
B Aufenthalt hab´ich immer noch, nach 5 jahre haben die meine Aufenthalt B-Bewilligung einmal verlängert bis nächste jahr.
VG asaomo
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Ok, dann verstehe ich. Wobei es ungewöhnlich ist, dass für einem mit Aufenthaltsbewilligung B das Formular 15.30 so oft verlängert wurde.
Aber dennoch ist es richtig, dass du deinen Führerschein nach spätestens 12 Monaten hättest umschreiben müssen. Da führt kein Weg vorbei. Ich sehe keine andere Lösung als die Strafe zu bezahlen und zu hoffen, dass das Strassenverkehrsamt auch noch nach dieser Zeit deinen Führerschein umschreibt. Sprich schnellstmöglich beim Amt melden und erklären, wie es dazu gekommen ist. Im schlimmsten Fall kann es sonst sein, dass sie den deutschen Führerschein gar nicht mehr anerkennen und du den Führerschein in der Schweiz neu machen musst.
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Danke Maik for deine meinung, ich hab´schon Einspruch eingelegt und muss jetz abwarten was raus kommt
VG