Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, was notwendig ist um eine Katze problemlos mitnehmen zu können. Impfungen ist klar, geh von allen gängigen aus. Aber sind weitere Bedingungen notwendig, wie Mikrochip usw. Ich belese mich seit Tagen und finde nichts konkretes. Dankeschön für die Hilfe !
Katze zieht mit / welche Bedingungen
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Hallo Katja
Für deine Katze benötigst du einen internationalen Impfausweis. Die Impfung nicht älter als 6 Monate sein und sie muss gechipt sein.
Weitere Infos findest du hier: Schweizer Zollverwaltung
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo zusammen,
da wir Ende August in die Schweiz umziehen, bin ich die letzten Wochen fleißiger Mitleser.
Vielen Dank, dass ihr alle eure wertvollen Infos teilt! Das hilft ungemein!Ich habe auch eine Frage bzgl. des Umzugs mit Katzen.
Wir haben 2 Katzen, die beide erst nächste Woche geimpft werden. Auf der Zollseite habe ich gelesen, dass die Tollwutimpfung ab dem 21. Tag "nach Abschluss des Impfprotokolls" gültig ist.
Bedeutet das, dass die Katzen erst einreisen dürfen, wenn die Impfung 21 Tage "alt" ist? Denn das würde bei uns nicht hinhauen ...Wenn dem so ist - sind die Zollbeamten dann so kulant und lassen das "durchgehen"?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Viele Grüße
Yvonne -
Hallo Yvonne
Ja das ist so bzw. die Tollwut-Impfung ist tatsächlich erst ab dem 21. Tag gültig, es sei denn es handelt sich um sehr junge Tiere.
"Wenn die Tiere jünger als 12 Wochen oder bis zu 16 Wochen alt sind und frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurden, aber die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist, muss der Besitzer mittels Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist.
Hinweis: Welpen bis 56 Tage müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet sein (TSchV Art. 70 Abs. 4)"Ob der Zollbeamte eine Ausnahme macht hängt vermutlich vom jeweiligen Beamten ab, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.
Am besten direkt anfragen.Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV - Infodesk
Tel. +41 58 463 30 33 (Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr)
Hoffe das hilft...
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Aber das ist doch nicht die 1. Tollwut Impfung, oder? Ich ziehe auch mit Katze um, sie hat letztes Jahr ihre Tollwut Impfung bekommen, diese hält m.Wissens 2 Jahre... ( vielleicht auch abhängig vom Impfstoff?)
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Grundsätzlich bezieht sich der Text auf Katzen die noch nie geimpft wurden, sowie auch auf Katzen deren Impfschutz abgelaufen ist.
Daher ist der Impfschutz immer erst ab dem 21. Tag nach der Verabreichung gültig, unabhängig ob es sich um eine Erst-Impfung oder eine Auffrischungsimpfung handelt.
Sie ist solange gültig wie vom Hersteller angegeben, falls das Ablaufdatum von einem berechtigten Tierarzt im Heimtierpass oder in der Veterinärbescheinigung eingetragen wurde.Gruss und guten Umzug