Hallo Zusammen,
habe mich schon etwas schlau gemacht, aber zum eigentlichen Thema:
Ich stelle mir die Frage, wie es ist wenn ich meinen ganzen Jahresurlaub bis zur Kündigung verbraucht habe. In D ist es ja so, wenn ich in der 2. Jahreshälfte kündige habe ich Anspruch meinen ganzen Urlaub zu nehmen und beim nächsten Arbeitgeber würde mir diese Tage angerechnet werden, heißt ich hätte keinen Urlaub mehr. Da ich aber in die Schweiz ziehen will, frage ich mich wie es in diesem Fall ist, gilt dann auch so eine Bescheinigung oder gilt so etwas dann nicht weil die Schweiz nicht der EU angehört, geschweige denn D ist.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Gruß
Chris