Hallo,
ich bin EU Bürger, beginne meinen neuen Job in ZH am Montag, reise jedoch erst Sonntag Abend ein und wohne vorab, ohne Mietvertrag, bei meinem Bruder - daher könnte ich mich erst frühestens Montag anmelden, nach meinem ersten Arbeitstag (da ich um 9 Uhr beginne). Richtiger Umzug wäre erst später geplant, da ich vorort nach einer Wohnung suche.
Ich werde mir von meinem Bruder eine Bestätigung einholen (quasi Mietvertrag), dass ich bei Ihm wohne - jedoch werde ich es wohl nicht schaffen, mich Montag Morgen im Kreisbüro anzumelden. Wäre es okay, wenn ich das am Nachmittag oder im Laufe der Woche mache?
Überall steht, dass es VOR dem ersten Arbeitstag geschehen muss - wie kulant ist man da? Und was passiert, wenn ich mich erst paar Tage nach dem ersten Arbeitstag anmelde?
Danke im Voraus
Peter
PS (Bonusfrage): wie wäre es eigentlich, wenn ich in ZH arbeite, in einem Hotel wohne und jedes Wochenende "nachhause" nach D fliegen würde?