Hallo Zusammen,
erst einmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge hier im Forum! Zu meiner Situation habe ich leider bisher nichts Passendes gefunden.
Ich werde ab 01.08. in Rorschach anfangen zu arbeiten. Für die Probezeit (3 Monate) habe ich mir ein kleines möbliertes Zimmer in Rorschach genommen und werde meine Wohnung in Deutschland behalten. Ich Plane den Umzug mit all meinen Dingen erst zu machen, wenn die Probezeit vorbei ist und ich eine passende Wohnung in der Gegend gefunden habe. Bis dahin werde ich nur das Nötigste über die Grenze nehmen. Den PKW, den ich für diese Zeit nutzen ist von einem Freud geliehen.
Ich möchte nur noch mal sicher gehen, dass dieses Vorgehen so zulässig ist. Ich habe mich bereits in der Gemeinde angemeldet und habe dort die Unterlagen für "Gesuch Ausländerbewilligung (B)" eingereicht.
Freue mich über Eure Antworten.