Hallo zusammen,
anbei ein fiktiver Fall:
Ein Person A wohnt und arbeitet in Deutschland und hat auch Frau und Kinder in Deutschland. Er bekommt ein Angebot für die Schweiz z.b. ab Oktober und würde auch in die Schweiz ziehen (Wohnung am Arbeitsort in der Schweiz).
Er würde alle 2 Wochen nach Deutschland fahren.
Wie verhält es sich für das Jahr 2018, da er erst Oktober in die Schweiz geht, darf dann auch Deutschland das Gehalt besteuern? (60 Tage Regel bzw. 183 Tage Regel?)
Wenn er nach wenigen Monaten z.b. im März wieder nach Deutschland zurückkehren würde (Arbeit passt nicht oder andere Gründe), müsste er diese drei Moante in Deutschland besteuern oder sollte er im Jahr 2019 mind. 60 Tage (3 Monate) in der Schweiz arbeiten?
Sollte aber 2019 dauerhaft in der Schweiz bleiben und alle 2 Wochen nach Deutschland pendeln, muss zwingend eine Abmeldung in Deutschland erfolgen UND auch eine Abmeldung vom Mietvertrag um eine doppelbesteuerung die deutlich höher liegt in Deutschland zu vermeiden?
Vielen Dank