Hallo liebe Community
Da ich ab 01.08. nach Winterthur ziehe und auch dort ab dem 01.08. meine Stelle antretet wollte ich mich bei der Einwohnerkontrolle
im voraus anmelden. Jedoch sagte der Mitarbeiter mir, das ich die Bewilligung B und das anmelden meines Wohnsitzes erst ab dem 02.08.
oder rückwirkend machen kann, ich jedoch trotzdem arbeiten darf. Stimmt das wirklich? Für meinen Arbeitgeber ist das nämlich auch neu.
Liegt wohl daran das man sich erst nachträglich in einer Gemeinde anmelden darf und auch dann erst eine Bewilligung B bekommen würde. Jedoch
bin ich trotzdem etwas unsicher und frage mal ob es bei jemanden ein ähnliches Problem gab.
Vielen Dank schon mal.
Freundliche Grüsse
Dennis