Liebes Forumland,
hier gibt es ja schon einige Fragen bzgl. Steuern etc. aber eine Antwort auf meine Frage ist wohl noch nicht vorhanden.
Zuerst war ich Grenzgänger mit üblicher Quellenbesteuerung, nach 3 Monaten dann eine eigene Wohnung und entsprechend als Wochenaufenthalter mit Wohnhaft nach Progressionstabelle in % besteuert. Nun ist es ja so, dass ich im kommenden Jahr (auch) eine Steuererklärung in der Ch zu machen habe. Meine Frage: Nachdem ich ordentlich nach Tabelle besteuert bin, mit wie viel muss man denn rechnen? Üblicherweise Nachzahlung? Wovon abhängig? Was kann ich geltend machen? Zu wem gehe ich am besten (wohne in Uzwil) - aufs Steueramt der Gemeinde oder gar zu einem xxx Büro?
Vielen Dank und Grüsse
Timo