Hallo,
die Frage steht ja eig. bereits im Titel und ich weiß auch, dass es bereits zig Beiträge zu dem Thema gibt, aber ich konnte nicht exakt meinen Fall finden.
Ich habe sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz einen offiziellen Wohnsitz. In der Schweiz miete ich eine Wohnung, in Deutschland bin ich am WE öfters in der Wohnung meiner Familie (Eltern). Ich habe bei der Anmeldung in Zürich zu Beginn (5 Jahre her) die L-Bewilligung erhalten und nun seit einigen Jahren die B-Bewilligung.
Ich bin entsprechend Doppelbesteuerungsabkommen vollständig in der Schweiz (Quellen-)steuerpflichtig, was vom Deutschen Finanzamt auch nicht angefochten wird.
Beim Kantonalen Steueramt Zürich habe ich den Status Internationaler Wochenaufenthalt beantragt, aber noch keinen Bescheid darüber erhalten, da die Bearbeitung (seit 2 Jahren....) noch andauert.
Ich habe den Deutschen Führerschein und weder in Deutschland noch in der Schweiz jemals irgendwelche Fahrverbote o.ä. auferlegt bekommen.
Nun ist meine Frage: Darf ich mit B-Bewilligung und doppeltem Wohnsitz mit meinem Deutschen Führerschein einen Schweizerischen Mietwagen führen? Im Endeffekt kann das ja kein Polizist/Zöllner feststellen, wo ich nun meinen ordentlichen Aufenthalt habe und ob ich somit den Führerschein umgemeldet haben müsste oder nicht...
Danke und Grüße