Hallo und danke für das tolle Forum mit den unendlich vielen Informationen! Leider sind meine Fragen dadurch noch immer nicht beantwortet. Gerade auch, was die offiziellen Seiten (Migrationsamt, Merkblätter etc.) betrifft, konnte ich keine wirkliche Antwort finden.
Also zu mir: weiblich, 41, Ingenieurin, arbeite seit Jahren im Öffentlichen Dienst in D und möchte nun endlich zu meinem Freund im Kanton SG ziehen (Deutscher mit C-Niederlassungsbewilligung). Da es seit 1,5 Jahren nicht mit einer Stelle in der Schweiz geklappt hat, möchte ich meinen Job in Berlin vorerst behalten und in Teilzeit pendeln. D.h. Di bis Do in Berlin, Do-Abend bis Mo früh in der Schweiz.
Steuerlich gelte ich als Wegzügler (Besteuerung wie gehabt in D für die nächsten 5-6 Jahre, sofern ich keine Anstellung in der Schweiz finde).
Nun meine Frage: Welche Aufenthaltsbewilligung müsste ich beantragen? G oder B? Irgendwie bin ich ja Wochenaufenthalter - nur gibts diesen Begriff nur im umgekehrten Fall (Arbeit in CH, Wohnen in D, wenn die Entfernung fürs tägliche Pendeln zu groß ist). Dies trifft ja auf meinen Fall nicht zu (Wohnen in CH, Arbeit in D). Auch die offiziellen Formulare sagen über diese Konstellation nicht viel aus. Als Grenzgänger müsste ich täglich an den Wohnort zurückkehren, als Wochenaufenthalter eben wöchentlich (bis zweiwöchentlich). Und als Grenzgänger bzw. Wochenaufenthalter gilt (laut dem, was ich gelesen habe) nur wer als Ausländer in der Schweiz arbeitet. So ist auch das Merkblatt beim Migrationsamt in SG aufgebaut - da steht leider nichts von umgekehrtem Grenzgänger.
Oder gelte ich als Aufenthalter (B) in der Schweiz, weil mein Lebensmittelpunkt dort wäre? Wenn ja - muss ich dann die B-Aufenthaltsbewilligung mit oder ohne Erwerbstätigkeit beantragen (da ich ja auch keinen Erwerb in der Schweiz habe)?
Ich hatte in einem anderen Thread gelesen, dass, wenn man genügend Einkommen nachweist (ZH mind. 30.000 CHF pro Jahr), dass man dann die B-Bewilligung (ohne Erwerbstätigkeit) bekommt. Ist das richtig oder habe ich das falsch verstanden? Oder gibt es dennoch die B-Bewilligung (mit Erwerbstätigkeit), auch wenn ich zwar keinen Erwerb in CH hab, aber eben in D? Und gilt hier das Einkommen oder eher doch das Vermögen? Ich verdiene in Teilzeit immernoch mehr als 41.000 CHF (36.000 € ca.). (Ich weiß, ist für schweizer Verhältnisse nicht viel, aber um über diese angezeigte Grenze mit Nachweis von genügend Eigenmitteln zu kommen, reicht es hoffentlich..)
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen..
LG