Liebes Forum,
bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung wird ja bewertet, ob der Antragsteller mit seinem Einkommen das Leben in der Schweiz finanzieren kann.Wie sähe das aus bei einem Selbstständigen (Musiker; freies Mitglied in zwei schweizer Ensembles), der auf ein monatl. Einkommen von ca. CHF 3000 kommt und sich in Genf anmelden möchte? Gibt es bekannte Grenzen dafür?Und andere behördliche Hürden? Pass ist belgisch und US-amerikanisch.
Vielen Dank!
Mindesteinkommen für Aufenthaltgenehmigung Genf ?
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Hallo Dramat88,
ich habe mich auch damit befasst, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um als in CH nicht erwerbstätige Person, respektive Selbständige (nicht in CH), eine Aufenthaltsgenehmigung für CH zu bekommen.Bin darauf gestossen, dass es hier anders ist, als wenn man fest angestellt ist in CH.Die Angabe ist ohne Gewähr, bin mir aber recht sicher, dass ich das richtig wiedergebe (sollte ich den Link dazu finden, poste ich ihn gerne ).
Es ist wohl so, dass falls nicht ausreichend Vermögen vorhanden ist, man als Selbständiger nachweisen können muss, dass man mindestens 1 Jahr lang in CH leben kann, ohne ggfs. dem Sozialsystem zur Last zu fallen.Der Maßstab wird angelegt an der Sozialhilfe für die Schweiz zzgl. Miete.Damit kommt man auf ca. knapp 3000 CHF (also ca. 2000 CHF Sozialhilfe + ortsübliche Miete).Du müsstest dann wohl nachweisen, dass Du so liquid bist, dies für mindestens 1 Jahr tragen zu können, z.B. durch Ersparnisse.
Beste Grüsse, Calvados