Grüezi,
zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum.
Ich möchte gerne als Krankenpfleger in der Schweiz arbeiten. Habe inzwischen auch direkte Zusagen bzw. Zusagung wenn ich die obligatorische Vorprüfung „bestanden“ habe. Das entsprechende Formular habe ich mir bereits heruntergeladen.
Ich habe nun eine Frage zum Punkt: Vorprüfung an Drittadressat, sprich meinem Arbeitgeber. Was ist damit genau gemeint? Kann ich ohne einen Arbeitgeber die obligatorische Anerkennung nicht durchführen? Hatte zB eine Absage, weil mir diese Anerkennung fehlt.
Kann ich mich auch ohne Arbeitgeber anerkennen lassen und wie bereits erwähnt, was bedeutet diese Vorprüfung an Drittadressat genau?
Bedanke mich schon im Voraus auf Antwoten.