Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag aus der Schweiz für ab dem 01.10 bekommen und unterschrieben.
Ich habe mich mal jetzt in das Rechtliche / Steuerliche eingelesen und blick langsam gar nicht mehr durch! Im Internet steht leider auch viel widersprüchliches.
Daher hoffe ich, dass ihr mir in einigen Frage helfen könntet - besten Dank schonmal vorab!
Ausgangsposition:
Da ich mich zu Beginn noch in der Probezeit befinde (3 Monate) und nicht alle Verträge in DE sofort innerhalb einem Monat kündigen möchte, würde ich gerne zu Beginn noch in Deutschland angemeldet sein. Nach erfolgreicher Probezeit würde ich mich gerne komplett in CH aufenthalten.
Fragen:
1.)
Nun besteht ja die Möglichkeit Grenzgänger mit Wochenaufenthalt zu sein (alle 14 Tage nach DE).
Wie müsste ich da jetzt konkret vorgehen? Brauche ich erst einen Mietvertrag in der CH um das in Gang zu setzen?
Muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen und der kümmert sich um die Beantragung des G-Ausweises?
Oder muss ich zur Gemeinde, sobald ich einen Mietvertrag habe und selbst ein Beantragungsformular ausfüllen?
2.)
Wenn nun geprüft wird, ob ich wirklich Grenzgänger bin, also meinen Lebensmittelpunkt noch in DE habe, wie streng wird da geprüft?
In der Schweiz würde ich in einer kleiner Wohnung leben, alle 14 Tage zurückkehren, ich bin unter 30, habe keine Freunde oder Verwandte in CH. In Deutschland wohne ich im Haus meiner Familie (mietfrei) und habe da auch noch meine sozialen Kontakte.
Hintergrund der Frage ist: Meine Mutter hat ihren Wohnsitz auch in diesem Haus, aber einen weiteren Wohnsitz in Österreich. Das heißt ich wohne zwar bei meiner Mutter aber praktisch ist sie sehr oft in Österreich. Würde das also soweit geprüft werden, dass genau das Verhältnis des Aufenthalts meiner Mutter und mir in diesem Haus geprüft wird, um festzustellen, dass ich da eine enge Beziehung zu diesem Wohnsitz habe bedingt durch Familie? Ich möchte nämlich nicht meine Mutter in die Prüfung mitreinziehen...
3.)
Angenommen, ich werde als Grenzgänger abgelehnt, bestehen dann noch Möglichkeiten trotzdem in DE zunächst angemeldet zu bleiben?
Oder muss man sich dann zwingend abmelden und eine Abmeldebestätigung der Gemeinde in CH vorweisen?
Ist es also möglich einfach in Deutschland gemeldet zu bleiben und sich zusätzlich in der Schweiz anzumelden - und die Aufenthaltsbewilligung B zu bekommen?
Später würde ich mich dann einfach komplett in DE abmelden.
Danke für Eure Hilfe!