Hallo zusammen,
ich arbeite als Grenzgänger schon seit ca. 1 Jahr in der Schweiz, und will nun dort hin ziehen.
Ich habe eventuell die Möglichkeit ab 1. November eine Wohnung zu bekommen, vielleicht noch früher. Eigentlich habe ich aber am 15. November einen Zahnarzttermin, um noch zwei Füllungen zu machen.
Momentan bin ich in der Schweiz versichert, habe aber die Kostenübernahme einer deutschen Kasse, also deutsche Kassenleistungen.
Kann ich bis Dezember trotz Wohnung in der Schweiz noch in D gemeldet sein? Da ich bei meinem Vater wohne, spielt es keine Rolle von der deutschen Wohnung her.
D.h. kann ich die Wohnung schon quasi ab sofort in der Schweiz anmieten und mit dem offiziellen Einwandern, Ab- und Anmelden bei Gemeinde und in Deutschland, warten und somit auch die KK noch bis Dezember so lassen wie sie ist? Oder muss ich zwingend 14 Tage nach Anmietung der Wohnung alles geändert haben?
Ich habe morgen Abend eine Wohnungsbesichtigung, ich hoffe jemand von euch weiss das auf die Schnelle...vielen Dank im Vorraus für jede Info!
Liebe Grüsse Manuel