Hallo zusammen,
ich bin neu hier, lebe aber jetzt schon seit über zwei Jahren in der Schweiz. Letztes Jahr habe ich in Deutschland in Grenznähe eine Ausbildung zum Industriekaufmann begonnen, da ich in der Schweiz nichts gefunden habe (komme ursprünglich aus Deutschland). Meine ganze restliche Familie arbeitet und lebt aber weiterhin in der Schweiz, weswegen ich jedes Wochenende hierher zurückkomme. Habe auch die B-Bewilligung ohne Erwerbstätigkeit. In Deutschland habe ich eben auch einen Wohnsitz, damit ich nicht jeden Tag hin und her fahren muss. Geht ja auch irgendwann ins Geld. Jetzt zu meiner Frage:
Als ich wie eigentlich immer am Sonntag spät abends nach Deutschland gefahren bin zu meiner Wohnung, wurde ich von der Polizei kontrolliert. Einige Standardfragen ( die ich auch wahrheitsgemäß beantwortet habe, dass ich in Deutschland arbeite, einen deutschen und einen schweizer Wohnsitz habe) und Kontrolle der Papiere später hieß es dann, dass mein Führerschein nicht mehr gültig sei ( ich habe einen schweizer Führerschein, musste den ja umschreiben lassen nach einem Jahr) und dass ich grade ohne Fahrerlaubnis fahre. Der Kollege war zwar nett, aber das muss man ja trotzdem erstmal verdauen.
Da ich länger als 6 Monate einen Wohnsitz in Deutschland habe, der laut Polizei mein ordentlicher Wohnsitz ist ( wegen Aufenthaltsdauer und eben Arbeit), ist mein Schweizer Führerschein ungültig geworden ( hätte ihn nach den 6 Monaten umschreiben lassen müssen) und ich soll mal auf der Polizeistelle vorbeikommen wegen einer Aussage ( da hieß es dass man das der Staatsanwaltschaft melden müsse, aber wohl sehr wahrscheinlich nichts passieren würde, da die Gesetzeslage dazu nicht ganz klar sei).
Soweit so gut. Wenn ich denn da wirklich in einen Fettnapf getreten bin und das alles so stimmt, dann stelle ich mich natürlich den Konsequenzen.
Ganz so sicher bin ich mir dabei aber nicht. Denn auf der Seite vom Bundesministerium für Verkehr heißt es im Merkblatt für Nicht-EWR-Staaten :
Ihren ordentlichen Wohnsitzhat eine Person - vereinfacht gesagt - dort, wo sie währendmindestens 185 Tagen im Jahr wohnt.
Berufspendler begründen keinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihr ausländischer Führerschein wird, solange er selbst gültig ist, ohne zeitliche Begrenzung in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Unter „Berufspendler“ ist der Inhaber eines ausländischen nationalen oder internationalen Führerscheins zu verstehen, der seinen Wohnsitz im Ausland hat, aber wegen eines in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses hier Kraftfahrzeuge führt und regelmäßig an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehrt. Zu den „Berufspendlern“ können auch Studenten oder Schüler zählen.
Ich verstehe das so: Da ich jedes Wochenende an meinen Schweizer Wohnsitz zurückkehre, was ich theoretisch sogar durch Zeugen beweisen könnte, würde ich mich als Berufspendler sehen, da meine Arbeit in Deutschland, mein Lebensmittelpunkt in Hinsicht Familie und Umfeld aber die Schweiz ist. Demnach sollte mein doch eigentlich Führerschein gültig sein.
Die ganze Gesetzeslage dazu ist etwas verschwommen, meinte selbst die Polizei. Aber die Mühe und Kosten zwecks Auto ummelden und ausführen, Führerschein wechseln etc. will ich eigentlich nur ungern schultern, wenn sich jemand dabei nur so halbwegs vielleicht sicher ist.
Entschuldigt bitte den langen Text, aber ich musste etwas ausholen, um den Sachverhalt ordentlich darzustellen.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen oder kennt eine ähnliche Situation, denn eigentlich würde ich gerne den Wohnsitz in der Schweiz behalten ( müsste ich ja sonst auch abmelden, sonst gäbs von Schweizer Seite Ärger wegen dem Führerschein...), weils immer wieder schön ist, am Wochenende heimzukommen