-Wir haben im Familienbesitz Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, Deutsche Zulaassung auf meinem Namen.
Frage 1:
- darf ich mit diesem Fahrzeug mit meinem Deutschen Führerschein und Grenzgänger G legal in die Schweiz einreisen?
Frage 2:
- darf mein Sohn mit Deutschem Führerschein - kein Führerschein auf Probe - damit legal einreisen und das Auto hier legal als Besucher/Tourist fahren?
Danke,
Koadl